Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Analyse der Regelwerke müsse erstellt und anschliessend auf die Planung der Oberflächen- und Untergrundinfrastrukturen angewendet werden. Die im Entwurf des Ergebnisberichts unter 2.5 formulierte Passage müsse dahingehend angepasst werden.

Für den Kanton SH, mehrere Gemeinden, Organisationen283 und Einzelpersonen ist es unverständlich, dass die Grundsätze der Espoo-Konvention, welche erst ab dem Rahmenbewilligungsverfahren gälten, nicht trotzdem bereits in die UVP-VU integriert worden seien.

Zahlreiche Gemeinden und Organisationen284 verlangen, dass die spezifischen Anforderungen der deutschen Gemeinden im Verfahren nach Espoo-Konvention weiter vertieft werden.

Mehrere Einzelpersonen verweisen auf die Stellungnahme der ESchT vom 12.10.2015 und erwarten, dass die Schweiz die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Espoo-Konvention ergäben, einhält. Das international ankerkannte «no-harm»-Prinzip müsse Anwendung finden.

Zwei Einzelpersonen bemängeln, dass eine grenzüberschreitende UVP bzw. SUP fehle, obwohl eine solche von der Espoo-Konvention gefordert werde.

Würdigung

Das Umweltschutzgesetz (Art. 3 USG) hält fest, dass strengere Schutzvorschriften in anderen Bundesgesetzen dem USG vorgehen. Für radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen ist dies mit dem Strahlenschutz- und dem Kernenergiegesetz der Fall. Deren Auswirkungen werden damit nicht im Rahmen der UVP behandelt. In Etappe 2 hat die Nagra für die Ermittlung der radiologischen Auswirkungen provisorische Sicherheitsanalysen durchgeführt, welche vom ENSI geprüft wurden. In Etappe 3 wird sie für das RBG einen entsprechenden Sicherheitsbericht vorlegen. Im vorliegenden Bericht wird der Schutz von Mensch und Umwelt vor Radioaktivität aus einem gTL im Kapitel 3.5 und dort insbesondere im Unterkapitel 3.5.7 behandelt.

Das BFE veröffentlichte mit den Vernehmlassungsunterlagen eine gemeinsame Darstellung der voraussichtlichen radiologischen und konventionellen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gemäss dem in Etappe 2 erreichten Kenntnisstand.285 Für das Rahmenbewilligungsverfahren in Etappe 3 werden die Auswirkungen der ionisierenden Strahlung entweder in einem zusätzlichen Kapitel des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) 1. Stufe dargestellt, oder es wird ein zusätzlicher «Espoo-Bericht» mit der vielfach geforderten «geschlossenen Darstellung» der konventionellen und radiologischen Auswirkungen in der Schweiz sowie den voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen auf das angrenzenden Ausland vorgelegt.

Die strategische Umweltprüfung (SUP) ist im schweizerischen Recht nicht explizit vorgesehen. Allerdings enthalten das Sachplanverfahren und das dabei angewandte Raumplanungs-, Umwelt- und Kernenergierecht praktisch alle typischen Elemente einer SUP gemäss EU-Recht: scoping (RPG, Konzeptteil SGT), assessing/reporting (RPG; Einengung Standorte mit prov. Sicherheitsanalysen; Einengung OFA-Areale mit Alternativenprüfung; SÖW etc.), public participation (reg. Partizipation); consulting authorities (zahlreiche Koordinationsgremien und Möglichkeiten zur Stellungnahme) und Monitoring.

Die erdwissenschaftlichen Untersuchungen unter Tage (auch als «Felslabor» bezeichnet) im oder in den geologischen Standortgebiet(en) werden als erdwissenschaftliche Untersuchung gemäss Artikel 35 und 36 KEG vom BFE bewilligt. Dazu wird eine detaillierte eigenständige UVP für das Bauprojekt des

283 Beringen, Buchberg, Dörflingen, Hallau, Neuhausen, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen; GLP SH, JUSO SH, FDP Neuhausen, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH.

284 Eglisau, Ehrendingen, Fisibach, Freienwil, Hochfelden, Höri, Mellikon, Niederhasli, Oberweningen, Rümikon, Schneisingen, Stadel; LoTi, Pro Ehrendingen, PZU, ZurzibietRegio.

285 BFE 2017 «Zusammenfassender Bericht über die Auswirkungen geologischer Tiefenlager auf Mensch und Umwelt».