Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Laut den Grünen Schweiz, SES und WWF Schweiz hätten sich die Grundlagen für die Standortauswahl in Etappe 2 zwar klar verbessert, etwa durch seismische Analysen und die Forschung zur Barrierenwirkung des Wirtgesteins. Jedoch sei das sicherheitstechnische Lagerkonzept in verschiedenen Punkten nicht genügend weiterentwickelt worden und basiere immer noch auf teils überholten Konzepten des Entsorgungsnachweises von 2006. Letzterer sei überholt, diene derzeit aber gleichwohl dazu, sicherheitstechnische Fragen als mehrheitlich gelöst darzustellen. Somit werden die Diskussion und die Lösung von Fragen um das Lagerkonzept verhindert. Die Ergebnisse zu Etappe 2 würden der räumlichen Komponente (Standort) mehr Gewicht geben als der Lagerkonzeption und der Lagersicherheit – wichtige Fragen dazu würden aufgeschoben. Der Entsorgungsnachweis dürfe insofern nicht mehr als erbracht betrachtet werden. Auch würde eine integrale Betrachtung möglicher Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Zeitraum der nächsten 200 Jahre nicht vorangetrieben und entsprechend hierzu zu wenig Fortschritte erzielt werden (SES, WWF Schweiz). Eine Einzelperson schliesst sich dieser Kritik an.

Die GLP Schweiz vermisst Angaben zu den Lagerkonzepten, speziell zur Technik der Einlagerung, Überwachung, Rückholbarkeit und Versiegelung, und zwar getrennt für beide Arten von Abfällen. Diese Verfahren seien mit Pilotlagern zu verifizieren, bevor abschliessende Entscheide zu Lagerstätten getroffen würden. Eine Einzelperson ergänzt diese Aufzählung um die Kennzeichnung des Lagers und die Brandgefahr. Es fehle eine klare Planung dieser Fragen bzw. Lösungsansätze dazu.

Eine Einzelperson stellt Schwachstellen in der aktuellen Lagerkonzeption fest, welche sich aus den Ergebnissen von Experimenten im Felslabor Mont-Terri («Technische Barrieren» und u. U. «Monitoring-Methoden und neue Sensoren ») ergeben würden. Eine Einzelperson vermisst Angaben zu Vorkehrungen zur Verhinderung eines Wassereinbruchs ins Tiefenlager.

Die Grünen Schweiz, SES und WWF Schweiz vermissen in Etappe 2 eine vertiefte Diskussion alternativer Lagerkonzepte sowie Angaben zu Referenzprojekten und Vergleiche mit der Lagerkonzeption ausländischer Entsorgungsprojekte. Die Kantone AG, SH, TG, und ZH fordern, in Etappe 3 standortspezifische Lagerkonzepte (mit Alternativen, einschliesslich Rückholbarkeit der Abfälle) als Basis für die jeweiligen bautechnischen Referenzprojekte (mit konkreter Lagerauslegung) zu entwickeln.

Würdigung

Konzept für ein gTL: Ein gTL muss den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten. Das Ziel ist nicht die langfristige aktive Kontrolle der radioaktiven Abfälle, sondern ein sicheres, verschlossenes Tiefenlager, welches nach erfolgtem Verschluss ohne menschliches Zutun auskommt. Voraussetzung ist ein sicherheitstechnisch geeignetes Lagerkonzept mit einer entsprechenden Auslegung des Tiefenlagers. Ein solches Lagerkonzept umfasst u. a. ein Einlagerungskonzept, ein bezüglich Langzeitsicherheit optimiertes Barrierenkonzept mit dem Mehrfachbarrierensystem aus natürlichen und technischen Barrieren, ein Konzept für die Untertagebauten. Der SGT gibt das Verfahren zur Auswahl von Standorten für die Realisierung der gTL und die dafür anzuwendenden Kriterien vor. Das Lagerkonzept wird in jeder Etappe des Sachplans weiterentwickelt und auf seine weitere Eignung überprüft. Auch dem Standortvergleich in Etappe 3 muss ein geeignetes Lagerkonzept zu Grunde gelegt werden.

Im Rahmen seiner Stellungnahme zu einem Postulat der Grünliberalen Fraktion148 lehnte der Bundesrat im November 2016 die Ausarbeitung eines alternativen Plans («Plan B») zur Entsorgung der Radioaktiven Abfälle ab und stellte sich hinter das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung der EKRA. Konzepte, welche über einen langen Zeitraum eine dauerhafte Überwachung der Abfälle voraussetzen, könnten die notwendige, langfristig sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle nicht gewährleisten. Der Nationalrat folgte im Juni 2017 der Ablehnung des Postulates.

148 Postulat GLP Fraktion «Es braucht einen Plan B für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle» (16.3742).