Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
gungsschritt findet eine sicherheitstechnische Begutachtung durch die Behörden statt. Dieses schrittweise Vorgehen erlaubt insbesondere, offene Fragen zeit- und stufengerecht zu beantworten und neue Erkenntnisse zu nutzen.
Das Thema der Nutzungskonflikte wird in Kapitel 3.5.15, jenes der Auswahlmethodik und -Kriterien in Etappe 3 in Kapitel 3.5.18 weiter vertieft.
Beurteilung der Betriebssicherheit: Gemäss der Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfalle in Kernanlagen147 hat der Gesuchsteller für die spätere Bau- und Betriebsbewilligung für ein gTL eine umfassende Störfallanalyse durchzuführen. Für Etappe 2 orientierten sich die qualitativen Sicherheitsbetrachtungen für die Betriebsphase der Zugangsbauwerke an den in der UVEK-Verordnung aufgeführten Gefährdungsbildern sowie an den Vorgaben der Richtlinie ENSI-G03, soweit diese auf den Planungsstand von Etappe 2 – entsprechend einer Vorstudie – anwendbar sind. Brandschutz ist ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der Bau- und Betriebssicherheit des Lagers. Die Richtlinie ENSI-G03 legt fest, dass im Hinblick auf den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz neben den kantonalen Vorgaben zum Brandschutz auch die Anforderungen der Richtlinie HSK-R-50 «Sicherheitstechnische Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen», zu beachten sind. Die Massnahmen zum Brandschutz dürfen die Langzeitsicherheit nicht beeinträchtigen.
Das Thema Flugzeugabsturz und Flughafennähe wird in Kapitel 3.5.9 behandelt.
3.5.2 Lagerkonzept
Der Kanton ZH stellt fest, dass die Diskussion alternativer Lagerkonzepte unter den Erwartungen des AdK aus dessen Forderungen zu Etappe 1 des Sachplanverfahrens geblieben sei, und vermisst eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen verschiedener Lagerkonzepte. Auch die Grünen Schweiz, SES und WWF Schweiz vermissen eine vertiefte Diskussion alternativer Lagerkonzepte. Die Einlagerungstechnik – insbesondere für die HAA-Behälter – sei noch völlig unausgereift und nicht erprobt (zusätzlich SP Schweiz und zwei Einzelpersonen). Neben dem bisher priorisierten Bentonit als Verfüllmaterial der HAA-Lagerstollen müssten in Etappe 3 entsprechend bestehenden Empfehlungen des ENSI und der KNS auch die Auswirkungen einer zementbasierten Verfüllung unter Berücksichtigung sowohl geochemischer als auch geomechanischer Aspekte untersucht werden (zusätzlich LoTi und Pro Ehrendingen). Gemäss zwei Einzelpersonen erscheine eine solche Alternative zunächst unter geochemischen Gesichtspunkten interessant (Korrosion von Stahl, mikrobielle Aktivität), müsse aber auch geomechanisch geprüft (Kompetenzkontrast) und auf weitere Verfüllmaterialien wie Zementmörtel ausgeweitet werden. Weiter müsse das Lagerkonzept grundlegend überarbeitet und nach den Aspekten lagerbedingter Einflüsse, minimaler Verletzung der Wirtgesteine und möglicher Tieferlegung (HAA-Lager) ausgerichtet werden. Auch sei eine Auslegung mit grundlegend anderen Lagerkonzeptionen bisher nicht erfolgt. So seien beispielsweise eine Variante mit kleinerer Dimensionierung der HAA-Behälter und deren Folgen für die Konditionierung, das Einlagerungskonzept, den Platzbedarf, sowie Bau- und Betriebsabläufe, die Platzierung und Rückholbarkeit der Gebinde oder die mögliche Tiefenlage des Lagers und auch die Kosten noch nicht geprüft worden. Bezüglich der Langzeitsicherheit könnten solche anders dimensionierten Varianten der Tiefenlagerung eine Optimierung darstellen.
147 Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen (SR 732.112.2).