Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Die Aspekte der Langzeitsicherheit sind gegenüber der fortgesetzten Kontrolle und dem Informationsgewinn darüber, ob sich das Tiefenlager auslegungsgemäss verhält, sorgfältig abzuwägen. Die Zeitdauer der Beobachtungsphase ist gesetzlich heute noch nicht festgelegt. Der Entscheid zum Verschluss des Lagers obliegt dem Bundesrat (Art. 39 KEG).

Fragen der Langzeitarchivierung von Informationen und der Markierung von gTL werden sowohl in der Schweiz als auch auf internationaler Ebene von Behörden und Fachpersonen diskutiert. Eine wichtige Erkenntnis ist, dass eine ganzheitliche Betrachtung eines Konzepts unter Einbezug aller technischen und nicht-technischen Faktoren erfolgen muss.

Anforderungen an das Lagerkonzept in Etappe 3: Die sicherheitstechnischen Vorgaben für Etappe 3 und somit auch die Anforderungen an die Lagerkonzepte werden vom ENSI im Dokument ENSI 33/649 präzisiert. Auf der Basis eines an den aktuellen Kenntnisstand angepassten und gegenüber Etappe 2 aktualisierten Lagerkonzepts sind in Etappe 3 standortspezifische Lagerauslegungen zu entwickeln, in denen die Aspekte von Bau, Betrieb, Rückholung ohne grossen Aufwand, Verschluss und Langzeitsicherheit (einschliesslich der Wärmeentwicklung) angemessen berücksichtigt werden. Die Wahl der optimierten Variante von einzelnen Elementen der Lagerauslegung ist dabei zu begründen. Falls für den Standortvergleich in Etappe 3 Varianten eines Elements der Lagerauslegung (z. B. Zementverfüllung als Alternative zur Bentonitverfüllung im HAA-Lager oder kupferbeschichtete Stahlbehälter als Tiefenlagerbehälter anstatt von Stahlbehältern für HAA) berücksichtigt werden, so sind alle davon möglicherweise betroffenen Aspekte der Sicherheit und technischen Machbarkeit zu diskutieren und die sicherheitstechnischen Konsequenzen für das Gesamtsystem aufzuzeigen (vgl. Kapitel 3.5.17).

Das Lagerkonzept und die standortspezifische Lagerauslegung stellen die Basis für die standortspezifische Lagerprojektierung dar. Die Nagra hat dazu den Detaillierungsgrad der Projektierung der Untertagebauwerke in Etappe 3 zu vertiefen. Die zu erstellenden Lagerprojekte für die Untertagebauten sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse der standortspezifischen erdwissenschaftlichen Untersuchungen und von den daraus gezogenen Interpretationen und Beurteilungen der zu erwartenden hydrogeologischen und geotechnischen Verhältnisse in den Standortgebieten zu erarbeiten und haben die relevanten Unterschiede zwischen den Standortgebieten widerzuspiegeln.

Die Überwachung und die Rückholung sind Bestandteil des Tiefenlagerkonzepts. Da die eigentliche Umsetzung der Konzepte zur Überwachung und Rückholung der Abfälle aber erst in ca. zwanzig Jahren erfolgen wird und sich bis dahin die technischen Möglichkeiten entwickeln werden, soll den Entsorgungspflichtigen ein genügend grosser Handlungsspielraum für eine Optimierung zugestanden werden. Für die in Etappe 3 anstehende Standortwahl wird der Aspekt der Rückholbarkeit als untergeordnet angesehen, denn die Lagerkonzepte in allen Standortgebieten müssen eine Rückholung bis zum Lagerverschluss zulassen. Zur Rückholung der Abfälle siehe auch Kapitel 3.5.4

Entsorgungsnachweis: Der vom KEG geforderte Entsorgungsnachweis (Art. 13 Abs. 1 Bst. d KEG) hat die grundsätzliche Möglichkeit der nuklearen Entsorgung in der Schweiz aufzuzeigen. Er ist allerdings weder ein Standortentscheid noch eine Bewilligung für ein konkretes Lagerprojekt. Im Juni 1988 stellte der Bundesrat fest, dass der Entsorgungsnachweis für SMA erbracht ist – jener für HAA erfolgte am 28. Juni 2006. Die in Etappe 2 gewonnenen Erkenntnisse bestätigen, dass die nukleare Entsorgung in der Schweiz grundsätzlich möglich ist. Daher ist der Entsorgungsnachweis weiterhin gültig.

Analyse der Lagerkonzepte, Verfüllmaterial: Im Rahmen ihrer Unterlagen zur Nachforderung des ENSI zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit» vom November 2015 hat die Nagra mögliche Lager- und Barrierenkonzepte im Hinblick auf ihre Verwendung für die Einengung