Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

einen Lagertyp ausschliesslich unter dem Primat der Sicherheit gefällt werden und politische Motivationen bzw. die Akzeptanz in den Regionen dürfen dabei keine Rolle spielen. Bei gleicher sicherheitstechnischer Beurteilung solle ein Kombilager gegenüber zwei Einzellagern aus Umweltschutz- und Kostengründen bevorzugt werden. Die GLP Schweiz bezweifelt hingegen, dass ein Kombilager dieselbe Sicherheit gewährleisten kann wie zwei Einzellager, da die beiden Abfalltypen unterschiedliche Sicherheitsmassnahmen bedürften und durch die Gas- und Flüssigkeitsbildung der HAA, die SMA gefährdet würden. Kommerzielle Aspekte dürften bei diesem Entscheid keine Rolle spielen. Das Umweltinstitut München erwähnt den grösseren Platzbedarf einer Kombilagerstätte, welcher eine andere Konzeption erfordere.

Eine Einzelperson lehnt ein Kombilager im Standortgebiet JO ausdrücklich ab. Es falle zu viel Ausbruchmaterial an. Dadurch sei die Sicherheit nicht mehr gewährleistet.

Würdigung

Das ENSI hat die Methodik der Standortwahl in Etappe 3 präzisiert.154 Gemäss diesen Vorgaben hat die Nagra aufzuzeigen, dass eine Platzierung eines HAA- und eines SMA-Lagers im selben Standortgebiet sicherheitstechnische Vorteile gegenüber zwei Lagern in verschiedenen Standortgebieten hat. Die Nagra hat mit ihrer Konzeption sicherzustellen, dass die möglichen Wechselwirkungen zwischen dem SMA- und dem HAA-Lagerteil eines Kombilagers die Sicherheit des Tiefenlagers nicht beeinträchtigen.

3.5.4 Rückholbarkeit und Beobachtung

Mehrere Organisationen155 und Einzelpersonen kritisieren, das Konzept der Nagra beinhalte die Möglichkeit zur Rückholung der Abfälle nach der Beobachtungs- und Betriebsphase nicht. Sie fordern, das zeitlich begrenzte Rückholkonzept zu überdenken und eine garantierte Rückholbarkeit zu gewährleisten. Grüne Schweiz, SES und WWF Schweiz befürchten, dass Havarien nach dem definitiven Verschluss solange unbemerkt bleiben würden, bis die Konsequenzen an der Oberfläche sichtbar würden. Der geplante Zeithorizont und die eingeplante Finanzierung zeigten, dass ein möglichst rascher Verschluss angestrebt werde, obwohl die EKRA ursprünglich empfohlen habe, das Lager auf unbestimmte Zeit offen zu halten. Das Konzept sehe indes keine Möglichkeit vor, den radioaktiven Abfall auf lange Zeit hinaus zu überwachen und schon gar nicht zurückzuholen. Auch bessere Lösungen dank neuer Erkenntnisse könnten so nicht umgesetzt werden. Die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen sei in Anbetracht der Probleme der Informationsübertragung bezüglich des Lagers und dessen Inhalt nicht gegeben. Auch die GLP Schweiz empfiehlt, in weiteren Untersuchungen aufzuzeigen, wie die Rückholbarkeit nach der Einlagerung sichergestellt werden kann. Eglisau erachtet es als weitsichtig und klug, der Frage der Rückholbarkeit hohe Priorität zu verleihen.

Mehrere Einzelpersonen sprechen sich mit dem Argument der fehlenden Möglichkeit zur Rückholung grundsätzlich gegen ein Tiefenlager im Tongestein aus. Langfristige Studien hierzu würden fehlen. Dabei wird verschiedentlich die einfache Rückholung aus offenen Kavernen oder Hallen höher gewichtet, als die Betriebs- und Langzeitsicherheit. Der Verein Lebenswerter Hochrhein sowie eine Einzelperson fordern, dass das eingelagerte Material im Fall von Wassereinbrüchen oder korrodierenden Behältern rückholbar ist. Dabei verweisen sie auf die lange Halbwertszeit der HAA und die Verantwortung, die

154 «Präzisierungen der sicherheitstechnischen Vorgaben für Etappe 3», ENSI 33/649.

155 Grüne Schweiz, SP Schweiz, SP Bezirk Baden; SES, WWF Schweiz.