Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Der Kanton JU erachtet das Felslabor Mont Terri als einen zentralen Beitrag des Kantons zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Würdigung

Tiefenlagerkonzept: Konzepte und Wege zur Entsorgung radioaktiver Abfälle wurden in der Schweiz bereits seit den späten Sechzigerjahren diskutiert. Bundesrat M. Leuenberger setzte 1999 die «Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle» EKRA ein. Diese erhielt den Auftrag, Grundlagen zu erarbeiten, um die zur Debatte stehenden Entsorgungskonzepte zu vergleichen. Die EKRA kam zum Schluss146, dass einzig die geologische Tiefenlagerung den erforderlichen langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten kann. Sie entwickelte das Konzept der «kontrollierten geologischen Langzeitlagerung». Dieses verbindet die Endlagerung mit der Möglichkeit, die radioaktiven Abfälle nach Abschluss der Einlagerung während einer gewissen Zeit zu überwachen und ohne grossen Aufwand zurückzuholen. Vor dem Verschluss des Lagers sind eine längere Beobachtungsphase sowie der Betrieb eines Pilotlagers vorgesehen. Kontrolle, Unterhalt und Rückholung sind somit während mehrerer Generationen möglich. Das EKRA-Konzept wurde als «geologische Tiefenlagerung» im KEG aufgenommen. Die Sicherheit der geologischen Tiefenlagerung beruht auf einem sicherheitstechnischen und geologischen Mehrfachbarrierensystem, welches nach dem Verschluss eines gTL ohne menschliches Handeln auskommt. Ein verschlossenes gTL bietet insbesondere gegenüber Umweltkatastrophen und Terrorgefahren einen wesentlich höheren Schutz als z. B. ein Dauerlager an der Oberfläche oder auch ein noch nicht verschlossenes gTL. Insbesondere für die Entsorgung von HAA wird weltweit die Lagerung in tiefen geologischen Formationen bevorzugt.

Beurteilung der Standortgebiete hinsichtlich der Langzeitsicherheit: In jeder Etappe des Sachplanverfahrens müssen die Entsorgungspflichtigen die Unsicherheiten identifizieren und aufzeigen, wie diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Das etappenweise Vorgehen erlaubt es, den Kenntnisstand schrittweise zu erhöhen und offene Fragen zeitgerecht zu beantworten. Die für eine Beurteilung notwendigen Daten hängen von den geologischen Verhältnissen, deren örtlicher Komplexität sowie von der Methode, mit der diese Daten erhoben wurden, ab. Entscheidend sind dabei die im Konzeptteil SGT festgelegten Anforderungen an den Kenntnisstand. Der Wissensstand in den einzelnen Gebieten muss in Etappe 2 belastbare Analysen und den sicherheitstechnischen Vergleich erlauben. Die bestehenden relevanten Ungewissheiten müssen dabei berücksichtigt werden.

Die Auswirkungen eines Tiefenlagers auf Mensch und Umwelt wurden in Etappe 2 über einen Zeitraum von 100 000 Jahre für das Lager für SMA und von einer Million Jahre für das Lager für HAA einerseits qualitativ und andererseits quantitativ in der provisorischen Sicherheitsanalyse betrachtet. Die berechneten Dosen liegen für alle Standortgebiete unterhalb des vorgegebenen Dosisschutzkriteriums. Im Rahmen von Etappe 2 gelten damit alle Standortgebiete mit allen Wirtgesteinen als sicherheitstechnisch geeignet.

Auch nach der Standortwahl müssen die bestehenden Kenntnisse in den Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren schrittweise vertieft und dokumentiert, d. h. aktualisiert werden. In jedem Bewilli-

146 Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) 2000, «Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle: Schlussbericht».