Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

RK MZF, Kanton AI, AG, BL, LU, NW, SH, SO, TG, ZG

Dienstpflichtsystem im Zivilschutz: Die Angleichung an die Armee wird grundsätzlich begrüsst. Seit 2010 sind die Rekrutierungsquoten im Zivilschutz jedoch stark rückläufig. Dieser Entwicklung muss Rechnung getragen werden und es ist sicherzustellen, dass die Kantonen mittel- und langfristig über die erforderlichen Bestände verfügen. Dies ist im erläuternden Bericht festzuhalten.

RK MZF, Kanton BL, BS, JU, LU, SO, TI, TG, UR, VS, ZG, Städteverband, SZSV, BZSV

Umsetzung Motion Müller: Neben den vorgesehenen Anpassungen zur Umsetzung der Motion Müller soll die Erhöhung der Ermässigung pro geleisteten Schutzdiensttag von 4 auf 5 Prozent im Gesetz verankert werden.

Kanton AG

Schwerpunkte im Bevölkerungsschutz: Die Revision trägt aktuellen Schwerpunkten im Bevölkerungsschutz (Schutz kritischer Infrastrukturen, Cyberrisiken, wirtschaftliche Landesversorgung) wenig Rechnung. Die Revision ist ein wichtiger Schritt, jedoch nicht der einzig erforderliche, um den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz auf die künftigen Herausforderungen auszurichten.

Sanitätsdienst im Zivilschutz: Eine Verbesserung der sanitätsdienstlichen Versorgung durch den Beizug des Zivilschutzes wird begrüsst. Hier besteht seit 2004 eine Lücke. Als erster unerlässlicher Schritt ist im Gesundheitswesen ein Leistungsprofil zu erarbeiten.

Finanzen: Die finanziellen Folgen der Revision sind aus den Unterlagen nicht klar ersichtlich. Insgesamt darf die Vorlage nicht zu Kostenabwälzungen vom Bund auf die Kantone führen.

Inkraftsetzung BZG: Der Bund hat für das Revisionsprojekt sehr viel Zeit benötigt; aus dem Vorhaben "Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+" wird "2020+". Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Botschaft dem Bundesrat im Sommer 2018 vorgelegt wird, damit die Voraussetzungen für ein Inkrafttreten per Mitte 2019 gegeben sind.

Kanton AI

Nur ein Gesetz: Die Materie soll wie bisher in einem Gesetz geregelt werden. Zwei Gesetze erfordern einen Mehraufwand auf Bundes- und Kantonsstufe.

Umsetzung Motion Müller: Die Reduktion soll aus Gründen der Wehrgerechtigkeit wie bisher bei 4 Prozent pro geleisteten Diensttag belassen werden.

Kanton AR

Dienstpflichtsystem im Zivilschutz: Die Angleichung an die Armee wird grundsätzlich begrüsst. Seit 2010 sind die Rekrutierungsquoten im Zivilschutz jedoch stark rückläufig. Dieser Entwicklung muss Rechnung getragen werden und es ist sicherzustellen, dass die Kantonen