Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 28 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Verordnungspaket 2017
Schliesslich gab es viele Forderungen, die keinen direkten Bezug zu den Vorschlägen in der Vernehmlassung hatten. Besonders oft wurde die Erhöhung des Grenzschutzes für Brotgetreide (Erhöhung der Zollansätze in- und ausserhalb des Zollkontingents) und für Zucker (Einführung eines Mindestpreises) gefordert.
2.11 Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, LAfV
Der neue Zweckartikel ist weitgehend unbestritten. Die Stärkung der strategischen Steuerung wird von der FDP, economiesuisse, Bio Suisse, Agridea, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB, den Konsumentenorganisationen frc und kf und vier weiteren Organisationen explizit begrüsst. Das Netzwerk Schweizer Pärke lehnt diese ab. Die SP, die Akademien der Wissenschaften und Bio Suisse fordern zusätzlich eine Ausrichtung auf den nachhaltigen Konsum. Die IG Bio und bio inspecta AG fordern, dass auch Inspektionen ausländischer Bio-Behörden in Zusammenhang mit neuen oder bestehenden Äquivalenzabkommen im Bio-Bereich über den Zweckartikel abgedeckt werden. Swisscofel wünscht eine Überprüfung der Vorhaben zur Bekanntmachung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf ihre absatzfördernde Wirkung.
Der SBV und 14 weitere bäuerliche Organisationen fordern, dass Layout und Design gemeinsamer Verpackungsgestaltungen nur kofinanziert werden, wenn ein einheitliches Erscheinungsbild/Logo aller Branchen und der gesamten Wertschöpfungskette vorhanden und in Gebrauch ist. Der Schweizerische Spirituosenverband und 26 weitere bäuerliche Organisationen wollen, dass Spirituosen nicht mehr von der Absatzförderung ausgeschlossen werden.
Die IG Bio, bio inspecta AG und der Schweizer Fleisch-Fachverband fordern, dass auch Produkte mit geringen Anteilen an Schweizer Rohstoffen gefördert werden können.
Switzerland Cheese Marketing und neun weitere Organisationen der Käse- und Weinbranche fordern, dass Spesen, die dem Projekt direkt zugeordnet werden können, weiter anrechenbar sind. Pays romand – pays gourmand und AGORA wollen auch Mitgliederbeiträge anrechnen lassen können.
Gegen den Ausschluss der Anrechenbarkeit von Finanzhilfen der Kantone und Gemeinde als Eigenmittel wird breit opponiert.
In der Vernehmlassung zeigen sich die Branchenorganisationen und die grosse Mehrheit der Kantone ablehnend gegenüber der vorgeschlagenen Senkung des Kofinanzierungsanteils auf 40 Prozent und der Einführung eines Bonussystems bezüglich dieses Kofinanzierungsanteils. Economiesuisse begrüsst die vorgeschlagene Reduktion.
Die Ergänzung der Anforderungen an die unterstützten Massnahmen wird mehrheitlich begrüsst, jedoch solle daraus kein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand generiert werden. Der Verband kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz und der Schweizerischer Getreideproduzentenverband erachten die Anforderung, dass die Massnahmen der Vermittlung der besonderen Vorzüge von schweizerischen Landwirtschaftsprodukten oder von deren Herstellungsmethoden dienen müssen, als zu wenig konkret für die Anwendung.
Die fial und fünf weitere Branchenorganisationen fordern, dass die Strategie und die Wirkungsziele alle vier Jahre überprüft und nur falls nötig angepasst werden müssen. Der Schweizerische Viehhändler Verband und der Schweizer Fleisch-Fachverband begrüssen diese Verpflichtung zur Prüfung der Buchhaltung durch eine unabhängige Revisionsstelle. Pays romand – pays gourmand und drei weitere Organisationen sind der Meinung, dass für kleine Organisationen diese Verpflichtung zu einem zu hohen Aufwand führt.
Die Aufzählung der unterstützten Vorhaben in Artikel 9a wird mehrheitlich unterstützt. Der Schweizer Fleisch-Fachverband fordert, dass die Bekanntmachung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie der Agrotourismus nur gefördert werden, sofern diese nicht in Konkurrenz zum übrigen Gewerbe stehen. Mutterkuh Schweiz fordert, dass auch die Mutterkuhhaltung unterstützt wird. Das Netzwerk Schweizer Pärke möchte auch Produkte mit Produktelabel «Schweizer Pärke» und die Schweizer Vereinigung für Samenhandel und Sortenschutz Prüfnetze zur Ermittlung ressourceneffizienterer neuer Pflanzensorten gefördert sehen.
Der Ausschluss der Anrechenbarkeit von regionalen Teilprojekten, die nicht Bestandteil des Kommunikationskonzeptes der Trägerschaft sind, wird von fünf Kantonen und dem Verband Schweizer Gemüseproduzenten VSGP abgelehnt. KOLAS, LDK, vier Kantone und vier Organisationen im Bereich Regionalprodukte sind mit der Änderung einverstanden, sofern Aktivitäten auf regionalen und lokalen
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