Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 28 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Verordnungspaket 2017

Geforderte Mindesteigenmittel: Sechs Kantone (BE, LU, SH, VD, GE und JU), der SBV und eine Mehrheit der Landwirtschaftsorganisationen lehnen die Anforderung bezüglich der Mindesteigenmittel ab. Drei Kantone (AG, TG und VS) begrüssen die Massnahme. Neun Kantone (SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, AI und GR), die LDK, die KOLAS und suissemelio unterstützen den Vorschlag, sofern die Kantone und Agroscope bei der Definition der Eigenmittel mit einbezogen werden.

Anforderung von drei Offerten bei Vorhaben einer gewissen Grösse: Nur zwei Kantone (VS und GE) unterstützen die Massnahme. Alle anderen Kantone, die LDK, die KOLAS, suissemelio, der SBV und die Mehrheit der Landwirtschaftsorganisationen lehnen den Vorschlag ab. In Randgebieten ist es bisweilen schwierig, drei vergleichbare Offerten zu bekommen.

Übernahmepreis von Betrieben: Zwei Kantone (SO und AR) sind gegen die Aufhebung der Obergrenze des Kaufpreises bei Übernahmen von Landwirtschaftsbetrieben, die nicht der Familie gehören. Diese Massnahme bremst die Preisentwicklung für Landwirtschaftsland. Neun Kantone (BE, UR, SZ, OW, GL, BL, VS, GE, JU), die SP, suissemelio, der SBV und eine Mehrheit der Landwirtschaftsorganisationen unterstützen die Massnahme. Fünf Kantone (NW, ZG, FR, AI und GR), die LDK, die KOLAS und einige Landwirtschaftsorganisationen begrüssen die Aufhebung des Artikels, sofern die Definition der Eigenmittel zusammen mit den Kantonen erfolgt.

Weitere Massnahmen oder Vorschläge

Landwirtschaftliche Planung: Die Kantone, die LDK, die KOLAS und suissemelio unterstützen den Vorschlag, in einem Artikel ausdrücklich die Unterstützung von Planungsprojekten zu erwähnen. Der SBV und eine Mehrheit der Landwirtschaftsorganisationen schlagen eine neue Formulierung des Artikels vor.

Bauliche Massnahmen für Ressourceneffizienz und Umweltleistungen: Drei Kantone (AI, SG, JU) lehnen den Vorschlag ab. Neun Kantone (SZ, OW, NW, GL, FR, BL, GR, VS, NE), die SP und suissemelio befürworten die Massnahme. Drei Kantone (BE, ZG, SO), die LDK und die KOLAS begrüssen das Vorhaben, vorausgesetzt der entsprechende administrative Aufwand ist möglichst gering. Der SBV und eine Mehrheit der Landwirtschaftsorganisationen unterstützen den Vorschlag, wenn er zwingend aus dem Landwirtschaftsbudget finanziert werden muss.

Klärung der Begrifflichkeit der Grundsatzverfügung: Ein Kanton (ZG), die LDK und die KOLAS lehnen den Vorschlag ab. Sie äussern Befürchtungen bezüglich der weiteren Unterstützung von laufenden Projekten. Die übrigen Kantone und suissemelio unterstützen die Massnahme.

Kürzung der bestimmungsgemässen Verwendungsdauer von Beiträgen: Alle Kantone, die LDK, die KOLAS, suissemelio, der SBV und die Landwirtschaftsorganisationen begrüssen die Massnahme.

Preis für die Betriebsübernahme durch den Pächter: Drei Kantone (SO, AR, NE) sind gegen den Vorschlag, die Obergrenze für den Kaufpreis aufzuheben. Diese Massnahme bremst die Preisentwicklung für Landwirtschaftsland. Zwei Kantone (BL und SH), der SBV und die Mehrheit der Landwirtschaftsorganisationen unterstützen die Massnahme. Neun Kantone (BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, AI und GR), die LDK, die KOLAS und suissemelio befürworten den Vorschlag, sofern die Massnahme an die Anforderung der Mindesteigenmittel geknüpft wird.

Mindestbetrag für Investitionskredite: Vier Kantone (BL, VS, GE und JU) und die SP lehnen den Vorschlag ab, einen Mindestbetrag für die Gewährung von Investitionskrediten festzulegen. Die übrigen Kantone, die LDK, die KOLAS, suissemelio, der SBV und eine Mehrheit der Landwirtschaftsorganisationen unterstützen die Massnahme.

Kürzung der Tilgungsfristen bei Investitionskrediten: Nur zwei Kantone (AI und SG) begrüssen die Massnahme. Alle anderen Kantone, die LDK, die KOLAS, suissemelio, der SBV und die Mehrheit der Landwirtschaftsorganisationen lehnen den Vorschlag ab. Die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind auf die verschiedenen Strukturverbesserungsmassnahmen angepasst.

Grenzbetrag für die Genehmigung durch das Amt: Alle Kantone, die LDK, die KOLAS, suissemelio und mehrere Landwirtschaftsorganisationen fordern eine Erhöhung des Grenzbetrags auf

500 000 Franken.

Übergangsbestimmung: Alle Kantone, die LDK, die KOLAS, suissemelio und mehrere Landwirtschaftsorganisationen fordern, dass die Übergangsfrist für die Einführung der Anforderungen bezüglich der Eigenmittel bis am 1. Januar 2020 gewährt wird, um genügend Zeit für die Bearbeitung der offenen Dossiers zu haben.

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