Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 28 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Verordnungspaket 2017
Plattformen mit gemeinsamen und überregional entwickelten Marketingmassnahmen nach wie vor unterstützt werden.
Die Möglichkeit der Unterstützung von ergänzenden Projekten wird von den Branchenorganisationen und den Kantonen mehrheitlich begrüsst. Sie fordern, dass diese mit zusätzlichen Mittel finanziert werden. Auch müsse das BLW sicherstellen, dass keine widersprüchlichen Botschaften zu bereits unterstützen Vorhaben kommuniziert werden. Gallo Suisse lehnt die Unterstützung von ergänzenden Projekten ab. 6 Kantone, der Verein Schweizer Regionalprodukte und vier weitere Organisationen wollen, dass auch Massnahmen, die einen Ansatz pflegen, der sich gesamtschweizerisch umsetzen lässt, unterstützt werden. Mutterkuh Schweiz will, dass die Unterstützung zeitlich nicht befristet wird. Der Verband Schweizer Pilzproduzenten fordert, dass der Grenzschutz und andere staatliche finanzielle Unterstützungsmassnahmen bei der Beurteilung der Gesuche berücksichtigt bzw. als Kriterium ergänzt werden. Swiss granum und fünf weitere Organisationen der Getreidebranche fordern, dass das BLW lediglich in begründeten Ausnahmefällen (höhere Gewalt etc.) Kommunikationsmassnahmen zu spezifischen Themen ausschreiben könne.
Die Branchenorganisationen und bäuerlichen Organisationen zeigen sich ablehnend gegenüber der Zuteilung der Mittel aufgrund von Förderschwerpunkten. Während Switzerland Cheese Marketing und 28 weitere Organisationen die Aufteilung unverändert belassen möchten, fordern swiss granum und vier weitere Organisationen der Getreidebranche zusätzlich, dass in der Verordnung festgeschrieben wird, dass die Investitionsattraktivität mittels einer Portfolio-Analyse beurteilt wird. Der SBV, 22 weitere bäuerliche Organisationen sowie vereinzelte Branchenorganisationen möchten die bisher angewendete Aufteilung erhalten. Zudem möchten sie eine Begrenzung von maximal 4 Millionen Franken für die Unterstützung von Exportinitiativen. Zwölf Kantone, LDK, KOLAS und die Organisationen von vier Regionalmarken unterstützen die Änderung.
Der Kanton ZG, KOLAS sowie LDK fordern, dass die Gesuche um Unterstützung erst bis zum
30. September des Vorjahres eingereicht werden müssen.
2.12 Weinverordnung
Allgemeine Einschätzung: 6 Kantone (BE, BL, LU, OW, SG, ZG), LDK, KOLAS, sowie der Branchenverband Thurgauer Weine sind mit der Verordnungsänderung grundsätzlich einverstanden. Der Kanton GR möchte auf die Änderung verzichten. Generell abgelehnt wird der Entwurf vom Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS), der Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW), der Vereinigung der Schweizer Weingenossenschaften (ANCV) sowie von der Schenk SA.
Die Stärkung der Eigenkontrollen und vermehrte Inspektionen auf Risikobetrieben werden von den Kantonen und den Branchenorganisationen breit akzeptiert. 13 Kantone (BE, BL, FR, GR, JU, LU,
OW, SH, TG, UR, VD, VS, ZH), LDK, KOLAS, VKCS, die Konferenz der Rebbaukommissare der Deutschschweiz (KoReKo) sowie einige regionale Wein- und Bauernverbände stehen hinter dem Prinzip der risikobasierten Eigenkontrolle im Weinkontrollsystem.
Weinlesekontrolle: Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine (BSRW) und die Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW) mit einigen angegliederten Organisationen sowie kleinere regionale Wein- und Bauernverband fordern, dass die Weinlesekontrolle durch eine Kontrolle im Rebberg ersetzt wird. 5 Kantone (GE, FR, NE, VD, VS), LDK, KOLAS, VKCS und sowie BSRW, der Schweizerischer Weinbauernverband (SWBV), der VSW mit angegliederten Organisationen sowie grössere regionale Weinorganisationen (meist in der Westschweiz) und die Schenk SA erachten den Transfer der Ergebnisse der Weinlesekontrolle an die Weinhandelskontrolle durch den Kanton als unnötig und er stehe im Widerspruch dem Prinzip der Eigenkontrolle.
Abschaffung der gleichwertigen kantonalen Weinhandelskontrolle für Eigenproduzenten, Beibehaltung einer einzigen Weinhandelskontrollstelle für alle Betriebe, die mit Wein handeln: Heterogene Rückmeldungen aus den Kantonen mit teils widersprüchlichen Stellungnahmen für oder gegen die Abschaffung der gleichwertigen kantonalen Kontrolle. So sind 10 Kantone (AG, BE, BL, FR, GE, NE, TG, TI, VD, VS), LDK, KOLAS und VKCS dafür, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. von der Branche unabhängige Kontrollstelle, Beachtung der Eigenheiten der Eigenproduzenten, Massnahmensprechung durch Kontrollorgan). Zwei Kantone (GR, ZG) fordern, dass nur noch die Kantone zuständig sind für die Weinhandelskontrolle. Der BSRW sowie der SWBV, VSW mit angegliederten Organisationen, die Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW), der Schweizerische Bauernverband (SBV) sowie die Mehrheit der regionalen Wein- und Bauernverbände
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