Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 28 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Verordnungspaket 2017
Einführung von RAUS-Beiträgen für Hirsche und Bisons fand viel Unterstützung in bäuerlichen Kreisen, stiess aber auf grosse Ablehnung bei den Kantonen. Die Streichung der RAUS-Beiträge für Weidelämmer wurde insbesondere von den betroffenen Organisationen, aber auch von andern bäuerlichen Organisationen abgelehnt. Die Streichung der BTS-Beiträge für Hengste, Ziegenböcke und Zuchteber stiessen nur vereinzelt auf Ablehnung.
Die Aufhebung von Sonderzulassungen für unwesentliche Abweichungen von Tierwohlnormen wurde nicht nur von zahlreichen bäuerlichen Organisationen, sondern auch von Kantonen und vom Schweizer Tierschutz vehement abgelehnt. Währendem die vorgeschlagene Präzisierung bei den offenen Seitenflächen der für Nutzgeflügel vorgeschriebenen Aussenklimabereiche von den Geflügelmästern nicht kritisiert wurden, befürchteten die Eierproduzenten grosse Folgeprobleme. Die neue Gliederung und Straffung der Tierwohlbestimmungen wurde allgemein begrüsst.
Kurzalpung der Milchtiere: Die Aufhebung der Sonderregelung per Ende 2017 wird explizit durch die Kantone BE, FR, BL, NE und JU begrüsst. Einige bäuerliche Organisationen, davon 5 Bauernverbände aus der Innerschweiz, stimmen ebenfalls zu, die frei werdenden finanziellen Mittel aus der Aufhebung (rund 2 Mio. Fr.) sollen aber weiter an die Sömmerungsbetriebe ausbezahlt werden. LDK,
KOLAS, UR, OW, NW, ZG und SG sind mit der Aufhebung einverstanden, verlangen aber die Einführung eines Zusatzbeitrags zugunsten aller gesömmerten Milchtiere entweder beim Alpungsbeitrag oder beim Sömmerungsbeitrag. Gegen die Aufhebung der Sonderregelung sind die Kantone SZ und GR. Sie würden für eine Differenzierung der Beiträge zugunsten der Milchtiere begrüssen. SAV, SAB, SBV und weitere Mitgliederorganisationen sowie SMP beantragen die Verlängerung der bestehenden Sonderregelung um ein Jahr und die Erarbeitung einer Nachfolgeregelung. AI, AR, TI, VS, SVP und einzelne wenige bäuerliche Organisationen lehnen die Aufhebung der Sonderregelung ab.
Weidegänse: Der Kanton SG begrüsst die vorgesehene Regelung bezüglich Gänsehaltung im Sömmerungsgebiet. SAV und SAB begrüssen die Ermöglichung der Alpung von Weidegänsen, aber die Anzahl Weidegänse muss in einem Verhältnis zur Anzahl Normalstösse begrenzt werden. Bäuerliche Organisationen stimmen teilweise zu. Sie sind mehrheitlich für die Kraftfutterzufuhr, nur bedingt (oder gar nicht) für die Abfuhr des Stallmists und mehrheitlich gegen den obligatorischen Bewirtschaftungsplan. KOLAS, KBNL, KVU, 18 Kantone und weitere Organisationen verlangen die Streichung der vorgesehenen Regelungen. Sie argumentieren, dass Kraftfutterzufuhr ins Sömmerungsgebiet und dann Abtransporte von Stalldünger ins Talgebiet problematisch und schwer kontrollierbar sind. Im Sinn der administrativen Vereinfachung soll die DZV nicht noch mit partiellen Themen erweitert werden. SP, grüne Organisationen (Pro Natura, WWF) und weitere Organisationen verlangen die Streichung der Neuerungen. Sie sind der Meinung, dass unnötige Kraftfutter- und Düngertransporte ins und aus dem Sömmerungsgebiet generiert werden. Ein Label könnte sich genauso gut auf die LN in der Bergzone (Label Berggänse) konzentrieren. Eine Zunahme der Kontroverse mit den Beutegreifern (Wolf, Bär, Adler) wird befürchtet.
Anmeldung für die Direktzahlungsarten und den ÖLN (Art. 97 Abs. 3): Der vorgeschlagene, spätere Anmeldetermin wird mit grosser Mehrheit begrüsst. Die bäuerlichen Organisationen wünschen dabei einen einheitlichen Termin für alle Massnahmen.
Gesuchstermine und Fristen (Art. 99): Die vorgeschlagene Änderung wird grundsätzlich begrüsst. Die bäuerlichen Organisationen möchten jedoch keine Aufteilung für bestimmte Direktzahlungsarten, einige Kantone sowie KIP und bio.inspecta möchten die Festlegung des Gesuchstermins vollumfänglich an die Kantone delegieren. Zwei Kantone beantragen, dass der Termin für die Gesuche für Beiträge für die schonende Bodenbearbeitung und die emissionsarmen Ausbringverfahren auf Ende August verschoben werden.
Zweitbeurteilung Kontrolle (Art. 103, Abs. 2 und 3): LDK, KOLAS und 6 Kantone (BE, UR, OW, ZG, FR und GR) unterstützen die Streichung der Absätze 2 und 3 vollumfänglich. Sie weisen darauf hin, dass die geltende Regelung nicht haltbar sei und Unsicherheiten schaffe. Eine Zweitbeurteilung mache oft keinen Sinn, da der Zustand, der zum festgestellten Mangel führte, in vielen Fällen nach einer Kontrolle rasch verändert werden kann. Deshalb könne auf entsprechende Einsprachen nur ausnahmsweise eingetreten werden.
9 Kantone (LU, GL, SO, BL, SH, SG, AG, JU, GE), die Kontrollorganisationen KIP, Qualinova und bio.inspecta sowie die bäuerlichen Kreise verlangen die Beibehaltung der Zweitbeurteilung. Damit würde mehr Klarheit herrschen, ob Sanktionen zu ergreifen seien. Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin könne sich rascher gegen eine Sanktion wehren. Es müsse weiterhin klar sein, dass der
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