Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 28 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Verordnungspaket 2017

Befürworter begrüssen die Massnahme aus fachlicher Sicht, wünschen sich aber eine stärkere Verankerung einiger fachlicher Kriterien und eine Harmonisierung mit der bestehenden Biodiversitätsförderung. Ebenfalls wird kritisiert, dass das volle Risiko beim Landwirt liegt (alle Kosten für Vegetationsaufnahme, Beitrag auch bei guter Fläche nicht sicher).

Hauptkritikpunkte betreffen einen erhöhten administrativen Aufwand. Von einigen ablehnenden Stellungnahmen wird infrage gestellt, ob es überhaupt Massnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen braucht.

2.15 TVD-Verordnung

Landwirtschaftsorganisationen, der Viehhandel und die Schlachtbetriebe haben sich vereint dahingehend geäussert, dass die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung nicht nur für den letzten Tierhalter und den Schlachtbetrieb – wie es in den Vernehmlassungsunterlagen vorgeschlagen war – sondern auch für die früheren Tierhalter und allfällige Abtretungsempfänger sichtbar sein sollen. Dieser Wunsch wurde mit dem neuen Artikel 16 Absatz 1bis aufgenommen.

Im Hinblick auf die Verwendung der Equidendaten aus der TVD für die Direktzahlungen wünschen mehrere Kantone, dass der Equidenhalter, wie der Rinderhalter, intensiver in die Datenmeldung involviert wird.

Die Anzeige der Gebietszugehörigkeit ist unbestritten. Einige Kantone befürchten höhere Aufwände für die Kantone. Die Weitergabe von Angaben zu Tierhaltungen mit Equiden an die OdA Pferdeberufe wird teilweise kritisiert. Es wird argumentiert, dass die Daten aus der TVD nicht eins zu eins für die Erhebung der Beiträge verwendet werden dürfen.

2.16 Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, GebV-TVD

Die vorgeschlagene Gebührensenkung von im Durchschnitt 10 % war unbestritten. Landwirtschaftsorganisationen fordern weitere Gebührensenkungen, insbesondere bei den Ersatzohrmarken.

2.17 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft, ISLV

Zur Verordnungsänderung haben sich v. a. die Kantone und Verbände geäussert. Die KOLAS und ein Teil der Kantone, die Bauernverbände, die Gesellschaft Schweizerischer Tierärztinnen und Tierärzte und weitere Verbände begrüssen die administrative Vereinfachung, welche aus dem Verzicht auf veterinärrechtliche Vollzugsmassnahmen in Acontrol resultiert. Sie weisen aber darauf hin, dass der Informationsaustausch unter den Vollzugsstellen sichergestellt werden muss.

Ein Teil der Kantone lehnt die Vereinfachung ab, da diese den Vollzug schwäche.

Die vereinfachte Erfassung künftiger Agate-Benutzer oder deren periodische Aktualisierung im IAM-System des Internetportals Agate wird von allen unterstützt. Ebenso wird die neue Möglichkeit zur Auslagerung der Authentifizierung ans IAM-System des Internetportals Agate zugunsten externer Informationssysteme ohne Ausnahme begrüsst. Die Freigabe von Daten aus den Informationssystemen des BLW zur administrativen Vereinfachung wird von allen befürwortet. Der Kanton ZG und die

KOLAS beantragen, die Datenfreigabe auf validierte Strukturdaten zu beschränken. Viele Verbände und einige Kantone fordern zusätzlich eine Information zuhanden der betroffenen Personen, welche Stellen ihre Daten nutzen.

2.18 Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft

Die Aufnahme von Pflanzenkohle als Bodenverbesser wird mehrheitlich begrüsst, nur die Kantone AG, BE und SO lehnen diese ab. Bio Suisse beantragt die Aufnahme von Schwefelkalk in die Liste der Pflanzenschutzmittel sowie eine Erweiterung der Bewilligung zum Gebrauch von Ethylen zur Reifung von Peperoni und Tomaten in Kapitel 3 von Anhang 1.

2.19 Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV

Die Organisationen der Futtermittelproduzenten begrüssen die Zulassung von Hanfsamen und daraus gewonnenen Erzeugnissen für die Fütterung von Nutztieren, fordern jedoch, dass das Verbot für

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