Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 28 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Verordnungspaket 2017

vor allem der administrative resp. der Kontrollaufwand genannt. Die Naturschutzinstitutionen und -organisationen sind für die Einführung. Viele Rückmeldungen begrüssen eine Baumpflege, schlagen aber Anpassungen vor. Diese betreffen insbesondere den Einbezug der Düngung und eine zeitliche Beschränkung der Bestimmung.

Ressourceneffizienzbeitrag für die Phasenfütterung der Schweine: Der neue Beitragstyp wird sehr unterschiedlich bewertet. Begrüsst wird dieser vom SBV, diversen Branchenorganisationen und 9 Kantonen. Die Begrüssung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Massnahme unbefristet unterstützt wird und keine Aufnahme in den ÖLN erfolgt.

Abgelehnt wird der Ressourceneffizienzbeitrag für die Phasenfütterung der Schweine von 10 Kantonen, der KOLAS, der LDK, einigen Umweltverbände und den Kontrollorganisationen. Die Begründungen für die Ablehnung der Massnahme sind folgende: Die vorgeschlagene Massnahme gehört zur guten landwirtschaftlichen Praxis. Die Anforderungen sind von den Betrieben im Rahmen des ÖLN zwingend zu erfüllen. Ein Teil der Schweine wird nicht auf Direktzahlungsberechtigten Betrieben gehalten; Wirkung der Massnahme ist folglich zu gering. Die Massnahme ist zu kompliziert bei der Kontrolle und führt zu hohen Transaktionskosten für die Kantone.

Ressourceneffizienzbeitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau und beim Anbau von Zuckerrüben: Die Stossrichtung der neuen Ressourceneffizienzbeiträge wird im Grundsatz begrüsst. Einige Umweltverbände möchten die Vorgaben sofort als Teil des ÖLN aufnehmen. Einige Kantone sowie die Kontrollorganisationen lehnen den Vorschlag ab. Gefordert wird insbesondere eine Vereinfachung der Massnahme und langfristige Planungssicherheit. Zudem soll die Schnittstelle zum laufenden Ressourcenprojekt im Kanton Bern geklärt werden. Der Bonusbeitrag wird als systemfremd empfunden und sehr breit abgelehnt, ebenso der Ausschluss der Biobetriebe. Teilweise wird eine Verschiebung der Aufnahme und Überarbeitung im Rahmen einer Gesamtstrategie gefordert. Die Obstbranche hat zusammen mit den kantonalen Obstfachstellen, einen gemeinsamen Vorschlag für einen neuen Ressourceneffizienzbeitrag in Obstanlagen ausgearbeitet. Der Antrag der Obstbranche wurde breit gestreut und in der Vernehmlassung von sehr vielen Akteuren auch berücksichtigt und begrüsst. Ressourceneffizienzbeitrag für emissionsmindernde Ausbringverfahren: Die Anrechnung der 3 kg N in der Suisse Bilanz pro Hektare und Gabe mit dem Schleppschlauch ausgebrachte Gülle wird seit der Einführung im 2014 stark kritisiert und in jedem Verordnungspaket thematisiert, auch wenn dies nicht Teil der Vernehmlassung war. Gegen diese Anrechnung opponieren die Kantone LU, ZG, SO, BL, AI, TG mit der KOLAS und der LDK sowie der SBV und diverse Branchenorganisationen. Unterstützt wird der Abzug von den Kantonen BE, SH, SG. Umweltorganisationen sowie die GLP und die SP fordern eine Erhöhung des Abzugs auf 5 kg N. Der Kanton AG, die KVU sowie EKL und Cercl’Air unterstützen die Anrechnung der 3 kg N, setzen sich als Alternative für die Erhöhung des N-Ausnutzungsgrads in der Suisse-Bilanz von 60 auf 70 Prozent ein.

Beitrag für extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps: Die Ackerbaukantone GE, VD, FR, der SBV (inkl. die kant. Bauernverbände) sowie swissgranum und Bio Suisse beantragen die Aufnahme der Lupinen in die Liste der für den Extensobeitrag zugelassenen Kulturen im Sinne eines Nachvollzugs und der Gleichbehandlung mit anderen Körnerleguminosen.

Aufzeichnungen für den Ökologischen Leistungsnachweis: Die Aufhebung der Aufzeichnungen zur Erntemengen und Erntedaten bei der Nutzung von Wiesen und Weiden wird sehr unterschiedlich bewertet. Begrüsst wird diese Vereinfachung vom SBV, von den kantonalen Bauernverbände und diversen Branchenorganisationen sowie von 4 Kantonen. Abgelehnt wird die Aufhebung der erwähnten Aufzeichnungen von 5 Kantonen, der KOLAS, der LDK und von den Kontrollorganisationen. Diese Organisationen, die mit dem Vollzug beauftragt sind, machen darauf aufmerksam, dass die Aufhebung der Aufzeichnungen der Erntemengen und Erntedaten keine Vereinfachung ist, da für die Umsetzung und Kontrolle von Anforderungen in Grünlandflächen zentrale Angaben fehlen werden.

Berücksichtigung der Mühlenachprodukte im GMF-Programm: Die Erweiterung der Grundfutter-Liste im Programm GMF um die Mühlenachprodukte wird vom SBV und den kantonalen Bauernverbänden sowie vom swissgranum und weiteren Organisationen der Getreidebranche (Sammelstellen, Mühlen und Müller sowie Handel) gefordert.

Die Einführung eines zusätzlichen RAUS-Programms für Milchkühe mit Grünauslauf, wie von der Kerngruppe «Tierwohlbeiträge» dem BLW vorgeschlagen, wurde von zahlreichen bäuerlichen Organisationen, von Milchverarbeitungsfirmen, einem Kanton und vom Schweizer Tierschutz gefordert. Die

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