Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 67 Seiten

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3.2 Stimmen aus der Vernehmlassung

Die Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden decken ein breites Spektrum ab. Hier einige repräsentative Zitate.

Gründe des Kantons Solothurns für die Zustimmung:

Wir befürworten das neu geplante TabPG, das namentlich ein Mindestalter von 18 Jahren für die Abgabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten, eine rechtliche Grundlage für Testkäufe in den Bereichen Tabak und Alkohol sowie ein Verbot von speziell an Minderjährige gerichtete Werbung beinhaltet. Ferner begrüssen wir die Neuregelung betreffend den Handel mit Alternativprodukten. Im Interesse der Gesundheitsprävention ist es zudem sachgerecht, inskünftig auch nikotinfreie elektronische Zigaretten dem Abgabe- und Werbeverbot zu unterstellen. Ebenfalls heissen wir das vorgesehene Verbot, sämtliche elektronische Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen in geschlossenen Räumen zu verwenden, gut. Wir bedauern den Umstand, dass sich das Parlament gegen umfassende Werbe- und Sponsoringverbote – wie im Kanton Solothurn bereits vorgesehen – ausgesprochen hat und erachten ein nationales, weitergehendes Werbe- und Sponsoringverbot nach wie vor als die nachhaltigere Lösung. Zumindest bleibt die Befugnis der Kantone, strengere Werbevorschriften vorzusehen, weiterhin gewahrt. Als positiv erachten wir diesbezüglich den Miteinbezug von aktuellen Werbeträgern. Des Weiteren sind die vorwiegend technisch geprägten Bestimmungen betreffend die Verpackung von Tabakprodukten nach unserem Dafürhalten auf Stufe Verordnung anzusiedeln.

Gründe der CVP zur Zustimmung:

Dieser Vorentwurf hat im Wesentlichen die Aspekte des Rückweisungsantrags aufgenommen. Neue Produkte wie elektronische Zigaretten und Tabakprodukte zum oralen Gebrauch (Snus) bedürfen einer Regulierung. Bei den Werbeeinschränkungen setzen wir den Fokus auf den Jugendschutz. Im Weiteren unterstützen wir ein gesamtschweizerisch einheitliches Schutzalter für Jugendliche mit einem Abgabeverbot an Minderjährige.

Gründe für die GDK3 für Vorbehalte aus Sicht der Gesundheit:

Zusammenfassend spricht sich die GDK für das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten aus – insbesondere für den Jugendschutz (Art. 20-21). Sie bedauert allerdings, dass in sensiblen Bereichen wie beispielsweise Werbung und Sponsoring keine verstärkten Massnahmen auf gesamtschweizerischer Ebene eingeführt werden sollen. Den Kantonen kommt somit weiterhin eine zentrale Rolle im Bereich der Tabakprävention zu. Entsprechend begrüssen wir, dass die Kantone nach wie vor die Möglichkeit haben sollen, weitergehende gesetzliche Bestimmungen einzuführen und präventive Aktivitäten umzusetzen.

Gründe des SGV/AWMP für Vorbehalte aus Sicht der Wirtschaft:

Dieser zweite Vorentwurf, wenn auch besser als der erste, hat die klaren Richtlinien des Parlaments nur teilweise berücksichtigt. Im Gesetzesentwurf tauchen immer noch neue Beschränkungen und Verbote auf, was wir sehr bedauern. Zudem lehnen wir sämtliche Swiss Finish-Bestimmungen ab. Im Interesse eines wirksamen Jugendschutzes sind eine nationale Beschränkung auf 18 Jahre für den Kauf von Tabakprodukten und ein speziell auf Minderjährige ausgerichtetes Werbeverbot gemäss der geltenden Tabakverordnung zu begrüssen und stehen im Einklang mit dem Auftrag des Parlaments. Wir begrüssen auch die Absicht des Bundesrates, keine Anforderung in Bezug auf ein Rückverfolgungssystem einzuführen (S. 27 des erl. Berichts). Mit der Aufnahme von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten, erhitzten Tabakprodukten und Snus in den Gesetzesentwurf schlägt der Bundesrat den Konsumentinnen und Konsumenten von Tabakprodukten, insbesondere jenen von Zigaretten, Alternativen vor, die es ihnen ermöglichen, potenziell weniger schädliche Produkte zu konsumieren, was wir begrüssen. Die Zulassung von Snus und E-Zigaretten macht sowohl gesundheits- als auch wirtschaftspolitisch Sinn. Dem Auftrag des Parlaments, diese neuen Produkte differenziert zu regulieren, wird vom Bundesrat jedoch nicht ausreichend Rechnung getragen.

3Diese Position wird von den Kantonen AR, BL GR unterstützt.

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