Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 76 Seiten

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3.7 Synthese der Kosten und des Nutzens

Für Bund, Kantone und Unternehmen werden die einmaligen Kosten gemäss RFA insgesamt auf 18,4 Millionen Franken und die wiederkehrenden Kosten für dieselbe Gruppe auf 365 000 Franken pro Jahr geschätzt (Referenzjahr 2014, ohne Produzentenrente).107. Die wiederkehrenden Kosten verteilen sich auf den Bund mit rund 94 000 Franken, die Kantone mit rund 123 000 und die Wirtschaft mit rund 148 000 Franken. Die einmaligen Kosten in Höhe von 18,4 Millionen Franken fallen dadurch, dass 17,3 Millionen für die Anpassung von Verpackungen benötigt werden, im Wesentlichen bei der Wirtschaft an.

Bei der Projektion der Kosten des VE-TabPG in die Zukunft (2018–2060) wird davon ausgegangen, dass die wiederkehrenden Kosten mit dem Trendwachstum der realen Produktivität in den Jahren 1993–2013 und zum Teil proportional zu dem vom Bundesamt für Statistik (BFS) prognostizierten Bevölkerungswachstum steigen werden. Unter dieser Annahme lässt sich abschätzen, dass der E-TabPG in den Jahren 20182060 Kosten von insgesamt 117 Millionen Franken oder durchschnittlich rund 2,7 Millionen Franken pro Jahr verursachen wird (ohne Reduktion der Produzentenrente).

Der Nutzen ergibt sich aufgrund einer Reduktion der Zahl der Rauchenden um 2,1 % (40 000 Personen) in den Jahren 2018–2016. Die sozialen Kosten des Tabakkonsums würden dadurch um 217 Millionen Franken pro Jahr (heutiger Wert) reduziert.

Der Nettonutzen des VE-TabPG entspricht der Differenz zwischen dem Nutzen (217 Mio. CHF/Jahr) und den Kosten (2,7 Mio. CHF/Jahr) des VE-TabPG. Gemäss den Schätzungen der RFA beträgt der Nettonutzen durchschnittlich rund 214 Millionen Franken pro Jahr.

4 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Die Tabakprävention ist Teil der vom Bundesrat am 6. April 2016 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017–2024108. Der Bundesrat hat die Strategie zu einer der fünf Prioritäten seiner Agenda Gesundheit2020 erklärt und als zentrales Ziel der Legislaturperiode 2016–2019 definiert. Der vorliegende Vorentwurf ist ein Beitrag zur Erreichung der Ziele, die mit dieser Strategie angestrebt werden. Mit dem Ausbau der strukturellen Prävention trägt das Gesetz ebenfalls zur Erreichung von Ziel 1.3 (Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung intensivieren) der umfassenden Strategie «Gesundheit 2020»109 bei.

107 Vgl. Tabelle 1 im Anhang der aktualisierten RFA 2017 (Abrassart A., Guggisberg J. (2017), Regulierungsfolgenabschätzung zum überarbeiteten Tabakproduktegesetz, Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS). Abrufbar unter www.tabak.bag.admin.ch > Tabakpolitik der Schweiz > Zweiter Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz > Dokumente.

108 www.bag.admin.ch > Themen > Strategien & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > NCD-Strategie

109 www.bag.admin.ch > Themen > Strategien & Politik > Gesundheit2020