Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 76 Seiten
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%). Daraus resultiert in den Jahren 20182060 ein Nutzen in der Höhe von durchschnittlich 217 Millionen Franken pro Jahr (Diskontfaktor 2 %). Der Effekt wurde unter den Annahmen berechnet, dass nikotinhaltige E-Zigaretten klassische Zigaretten teilweise verdrängen werden und dass die Preissteigerung infolge gestiegener Regulierungskosten auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt wird.
Die Reduktion der Prävalenz wäre mit einer Reduktion der sozialen Kosten des Tabakkonsums bis im Jahr 2060 zu sehen, die Fueglister-Dousse et al. (2009) für das Jahr 2007 auf 9,9 Milliarden Franken bezifferten. Die Prävalenzreduktion würde gemäss RFA über folgende zwei Wirkungsketten resultieren:
– Legalisierung der nikotinhaltigen E-Zigaretten: Die Zunahme des Anteils der Personen, die nikotinhaltige E-Zigaretten statt klassische Zigaretten konsumieren, führt unter Annahme einer ähnlichen Dynamik wie in Frankreich dazu, dass die Anzahl der Rauchenden um 2,1 % reduziert wird.
– Preissteigerung: Die Zunahme der Regulierungskosten und damit eine Verteuerung der Produktion, die auf die Kunden überwälzt wird, ergibt gemäss RFA eine Reduktion der Prävalenz um 0,00065 %.
Ausgehend von diesen prognostizierten Auswirkungen des VE-TabPG auf die Prävalenz und den Bevölkerungsszenarien des BFS wurde berechnet, dass der Entwurf die Zahl der Raucherinnen und Raucher sowohl kurzfristig als auch langfristig leicht vermindern wird. In der RFA wurde abgeschätzt, dass die Anzahl Rauchende im Jahr 2060 unter der bis dann gewachsenen Bevölkerung um 40 000 Personen tiefer sein wird als sie wäre, wenn der VE-TabPG nicht in Kraft gesetzt worden wäre.
Diese Reduktion der Zahl der Raucherinnen und Raucher aufgrund des VE-TabPG würde gemäss Schätzung RFA mit einer Reduktion der sozialen Kosten des Tabakkonsums in den Jahren 2018–2060 einhergehen, deren Gegenwartswert pro Jahr durchschnittlich wie erwähnt auf 217 Millionen Franken beziffert werden kann (Nutzen des VE-TabPG). Dieser Nutzen ist vor allem auf die Legalisierung nikotinhaltiger E-Zigaretten zurückzuführen. Er verteilt sich auf direkten Nutzen durch vermiedene Behandlungskosten für Folgeerkrankungen (63 Mio. CHF/Jahr), auf indirekten Nutzen durch geringere Produktionsausfälle (59 Mio. CHF/Jahr) und immateriellen Nutzen durch den Erhalt der Lebensqualität der betroffenen Personen oder vermiedene vorzeitige Todesfälle (95 Mio. CHF/Jahr).
Sozialversicherungen und Altersvorsorge
Die Auswirkungen des VE-TabPG auf den Haushalt der Sozialversicherungen konnte im Rahmen der RFA nicht quantitativ untersucht werden. Studien zu den USA und zu Deutschland indizieren, dass der VE-TabPG bei der obligatorischen Krankenversicherung und bei der Invalidenversicherung zu einer Zunahme der Einnahmen und zu einer Reduktion der Ausgaben führen würde.
Der Effekt auf die obligatorische Altersvorsorge ist unklar, da die bestehenden Studien dazu zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen. Es versteht sich von selbst, dass alle notwendigen Massnahmen zu treffen sind, damit die Schweizer Bevölkerung möglichst lange bei guter Gesundheit leben kann, selbst wenn dies zu höheren Ausgaben der Alterswerke führen wird.