Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 76 Seiten
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Unternehmen des Tabaksektors
Aufgrund der Pflicht zur Deklaration der wesentlichen Zutaten werden die Unternehmen des Tabaksektors die Verpackungen der Tabakprodukte, die sie auf dem Markt bereitstellen, anpassen müssen. Die mit dieser Anpassung von geschätzten 3500 verschiedenen Verpackungen verbundenen, einmalig anfallenden Kosten werden in der RFA auf 17,3 Millionen Franken geschätzt. Zusätzliche laufende Regulierungskosten von 71 000 Franken sind überdies aufgrund der Pflicht zur Meldung der Zusammensetzung der Produkte und Emissionen (Art. 25) zu erwarten. Des Weiteren ist mit einer Reduktion von Unternehmensgewinnen, die an Personen in der Schweiz ausgeschüttet werden, von 2,0 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen (Diskontfaktor 2 %). Angesichts der Wertschöpfung des Tabaksektors, die 2011 2,3 Milliarden Franken betrug106, können diese zusätzlichen Regulierungskosten als gering bezeichnet werden.
Unternehmen, die E-Zigaretten auf den Markt bringen
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich nur auf Unternehmen, die nikotinfreie E-Zigaretten vertreiben, da Schweizer Firmen derzeit keine nikotinhaltigen E-Zigaretten herstellen oder vertreiben dürfen.
Im vorliegenden VE-TabPG sind nur für die nikotinhaltigen E-Zigaretten Meldepflichten vorgesehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kosten für die Meldungen vergleichbar sind mit denjenigen, die gemäss der ersten RFA für die nikotinfreien E-Zigaretten wie folgt abgeschätzt wurden: In Zusammenhang mit der Meldung vor dem Inverkehrbringen der Produkte (Art. 23), der Meldung der Zusammensetzung und Emissionen (Art. 25) entstehen gemäss RFA einmalige Regulierungskosten von 495 000 Franken und jährliche Regulierungskosten von 76 000 Franken. Angesichts des Volumens des Schweizer Marktes für nikotinfreie E-Zigaretten, das im Jahr 2014 geschätzte 16 Millionen Franken betrug, handelt es sich bei den genannten Regulierungskosten um Kosten, die nicht als vernachlässigbar bezeichnet werden können.
Andererseits wird die Liberalisierung der Vermarktung von nikotinhaltigen E-Zigaretten dieser Branche zu einem gewissen Aufschwung verhelfen, von dem aufgrund des angenommenen Einstiegs auch die klassische Tabakbranche profitieren könnte (z. B. durch Übernahmen von E-Zigaretten-Herstellern).
3.5.3 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen und Verteilungseffekte
Gemäss den Ergebnissen der RFA sind vom VE-TabPG keine wesentlichen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation, die Preise und die Wettbewerbsintensität zu erwarten. Zwar wird der VE-TabPG im Tabaksektor zu einer Reduktion der Umsätze und der Zahl der Arbeitsplätze führen. Diese Reduktion ist für die Volkswirtschaft jedoch mit keinen wesentlichen Kosten verbunden, da zu erwarten ist, dass in anderen Branchen die Umsätze und die Zahl der Arbeitsplätze in gleichem Umfang zunehmen werden. In Bezug auf die Beschäftigungssituation sind eher positive
106 KPMG (2013), Die Bedeutung des Tabaksektors für die Schweizer Volkswirtschaft, KPMG Holding AG/SA.