Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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Übersicht
Die Organisation Olympischer und Paralympischer Winterspiele (Winterspiele) ist ein nationales Projekt mit grosser internationaler Ausstrahlung. Der Bundesrat erkennt darin grosse Chancen, die Leistungsfähigkeit der Schweiz weiter zu entwickeln und ihre Vielfalt einem weltweiten Milliardenpublikum näherzubringen. Die durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) mit der Agenda 2020 angestossenen Veränderungen erlauben zudem eine auf die Schweiz zugeschnittene Austragung der Winterspiele. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, die Kandidaturbestrebungen von „Sion 2026“ zu unterstützen.
Das vom Bundesrat vorgesehene finanzielle Engagement des Bundes soll im Rahmen von vier Verpflichtungskrediten gewährt werden, darunter ein Beitrag von 8 Millionen Franken an die Kosten der Kandidatur. An die Durchführung der Winterspiele sieht der Bundesrat einen Beitrag von 827 Millionen Franken vor. In diesem ist eine Reserve von 215 Millionen Franken enthalten. Gegenüber dem IOC gibt der Bund eine Defizitgarantie höchstens im Umfang dieser Reserve ab. Über den Bundesbeitrag hinausgehende Kosten sind von der Durchführungsorganisation oder auch den Durchführungskantonen zu tragen. Weiter leistet der Bund einen Beitrag von 20 Prozent an die Sicherheitskosten der Kantone. Aufgrund der Kostenberechnungen entspricht dies einem Betrag von 44 Millionen Franken. Schliesslich leistet der Bund Finanzhilfen an die olympischen Sportanlagen von nationaler Bedeutung in der Höhe von 30 Millionen Franken. Die Beiträge des Bundes sind an verschiedene Bedingungen geknüpft.
Im Rahmen des Kreditbeschlusses für den Beitrag an die Durchführungskosten wird der Bundesrat ermächtigt, diverse Garantien gegenüber dem IOC abzugeben. Darunter sind eine Garantie betreffend Respektierung der Olympischen Charta, betreffend Ergreifung der notwendigen Massnahmen zur Prävention von Korruption, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen sowie eine Garantie zur Sicherstellung aller notwendigen Massnahmen zum Kampf gegen Doping, in Übereinstimmung mit den entsprechenden internationalen Vereinbarungen und dem World Anti-Doping Code.
Nach Auffassung des Bundesrates haben die vorliegenden Erkenntnisse zur technischen Machbarkeit des Olympiaprojekts eine Aussagequalität, welche die finanzielle Unterstützung des Bundes sowohl in der Phase der Kandidatur als auch im Hinblick auf die Durchführung rechtfertigt. Angesichts der Komplexität des Projekts und der hohen finanziellen Beteiligung des Bundes ist der Governance besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Diese regelt der Bund mit den beteiligten Partnern auf vertraglicher Basis und durch Einsitznahme in den Führungsgremien der Kandidaturorganisation.
Die Organisation und Durchführung der Winterspiele muss einen wesentlichen Fortschrittsgewinn bezüglich Nachhaltigkeit und Innovation bringen und als Vermächtnis einen bleibenden Wert für die Standort- und Lebensqualität in der Schweiz hinterlassen.