Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/95: Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung und Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich · 9 Seiten

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von Streitbeilegungsmechanismen um. Im Einklang mit ihrer DBA-Politik1 hat die Schweiz zudem für die Aufnahme einer Schiedsklausel in die unter das BEPS-Übereinkommen fallenden DBA optiert. Eine Schiedsklausel nach dem BEPS-Übereinkommen soll sowohl bestehende Klauseln ersetzen als auch jene DBA, die keine solche Klausel enthalten, ergänzen, vorausgesetzt, der entsprechende DBA-Partnerstaat der Schweiz hat ebenfalls für eine solche Klausel optiert.

Anlässlich der Unterzeichnung des BEPS-Übereinkommens hat die Schweiz provisorisch bekannt gegeben ihre DBA mit Argentinien, Chile, Indien, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei durch das Übereinkommen ändern zu wollen.

2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

2.1. Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dreizehn politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 34 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen. Diverse Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben nur zum BEPS-Übereinkommen Stellungnahmen eingereicht. Andere haben gleichzeitig zu beiden Vorlagen (BEPS-Übereinkommen und Änderungsprotokoll zum DBA-GB) Stellung genommen.

Von den Eingeladenen haben 24 Kantone (AI, AR, AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), die FDK, vier politische Parteien (CVP, FDP, SP, SVP), der Dachverband der Städte, vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (Arbeitgeberverband, economiesuisse, SBVg, SGB) sowie vier Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise (CP, EXPERTsuisse, SwissHoldings, Verband Schweizerischer Kantonalbanken) eine Eingabe eingereicht.

Zusätzlich haben zwei nicht offiziell eingeladene Teilnehmerinnen zur Vorlage Stellung bezogen (Swiss-American Chamber of Commerce, FER).

Die meisten Kantone schliessen sich entweder ausdrücklich (BE, FR und LU) oder im Wesentlichen (AR, AI, BS, BL, GE, JU, NW, SG, SH, SZ, TG, VD, VS, ZG, ZH) der Stellungnahme der FDK vom 9. Februar 2018 an. OW und UR verzichten auf eine eigene bzw. separate Stellungnahme und schliessen sich ebenfalls der Stellungnahme der FDK an.

Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken teilt mit, dass sich die Kantonalbanken mit der Vorlage befasst und ihre Anliegen in die Stellungnahme SBVg eingebracht haben. Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken unterstützt die Stellungnahme der SBVg und verzichtet auf

eine eigene Eingabe. Der Arbeitgeberverband verzichtet ebenfalls auf eine eigene Stellungnahme, denn die Vorlage fällt gemäss Arbeitsteilung mit economiesuisse in dessen Zuständigkeitsbereich.

Fünf Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (AG, GL, NE, Schweizerischer Städteverband, SGB) verzichten auf eine Stellungnahme bzw. haben keine Bemerkungen.

1 Die Schweiz hat eine Schiedsklausel nach Artikel 25 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens in folgenden bestehenden DBA vereinbart: DBA mit Albanien, Australien, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Island, Kasachstan, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Uruguay und dem Vereinigtes Königreich.