Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Lasten in Form höherer Kantons– und Gemeindeausgaben führen. Untersucht wurden dabei diejenigen Aufgabengebiete, in welchen solche höheren Lasten von den betroffenen Kantonen genannt werden. Es handelt sich dabei um die Bereiche öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bildung, soziale Sicherheit sowie Volkswirtschaft. Mittels Korrelations– und Regressionsanalysen wurden die Ausgaben der Zahl der Grenzgänger gegenübergestellt. Die Untersuchungen zeigen, dass die Zahl der Grenzgänger stark von der Konjunkturentwicklung beeinflusst wird. Empirisch können die Analysen aber keinen systematischen Zusammenhang zwischen der Zahl der Grenzgänger und den Ausgaben der Kantone und Gemeinden nachweisen. Es muss jedoch festgehalten werden, dass teilweise nur wenige Beobachtungen zur Verfügung standen, was die Aussagekraft der Ergebnisse beschränkt. Aus diesem Grund wurde als Alternative eine Überschlagsrechnung durchgeführt, welche die potenziellen Kosten der Grenzgänger ins Verhältnis zu den Einnahmen aus der Besteuerung der Grenzgänger setzt. Zur Bestimmung dieser Kosten wurden die Aufgabenbereiche Verkehr, öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Volkswirtschaft verwendet, da davon auszugehen ist, dass Grenzgänger hauptsächlich in diesen Aufgabenbereichen Kosten für die Kantone und Gemeinden verursachen, insbesondere aufgrund einer stärkeren Beanspruchung des Verkehrsangebots sowie höheren Kosten für die Arbeitsmarktaufsicht und Polizei. Eine Kostenschätzung des Kantons Tessin zu dieser Frage bildete dabei die Grundlage für die Auswahl. Für die Berechnung wurde angenommen, dass die Pro-Kopf-Ausgaben in den relevanten Aufgabengebieten für die Grenzgänger gleich hoch sind wie für die ansässige Bevölkerung. Die Resultate dürften daher tendenziell eher eine Obergrenze bilden. Für die Kantone Tessin, Genf und Basel–Stadt, d.h. für diejenigen Kantone mit den meisten Grenzgängern, zeigt sich, dass das Verhältnis zwischen den so berechneten potenziellen Kosten und den effektiven Steuereinnahmen seit 2008 angestiegen ist und sich 2013 zwischen etwa 20 und 30 Prozent bewegte. Dies bedeutet, dass der gegenwärtig angewendete Delta–Faktor von 25 Prozent mit dieser Überschlagsrechnung kompatibel ist.
Bisher wurde nur von den direkten Kosten gesprochen. Es ist dabei nicht auszuschliessen, dass Grenzgänger indirekte Kosten verursachen. Der Kanton Tessin, wo die Grenzgänger rund einen Drittel der Beschäftigten ausmachen, erwähnt dabei insbesondere die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. So werden Verdrängungseffekte und Druck auf die Löhne aufgrund der starken Zunahme der Zahl der Grenzgänger befürchtet. Empirische Analysen konnten jedoch bisher solche Wirkungen nicht nachweisen. Selbst wenn diese negativen Auswirkungen trotzdem eine Rolle spielen sollten, dürfen die positiven Effekte der Grenzgänger auf die Wirtschaftsaktivität in den betreffenden Kantonen nicht unerwähnt bleiben. Ohne Grenzgänger wäre das BIP in den Grenzkantonen wohl merklich tiefer. Allfällige negative (wie auch positive) Auswirkun- gen auf den Arbeitsmarkt aufgrund einer zunehmenden Zahl von Grenzgängern werden im Übrigen bei der Bestimmung des Ressourcenpotenzials berücksichtigt. So würden niedrigere Löhne aufgrund eines Lohndrucks zu einem tieferen Ressourcenpotenzial führen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Ergebnisse der Analysen keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Anpassung des Faktors Delta signalisieren. Die Gewichtung der Grenzgängereinkommen von 75 Prozent trägt den durch die Grenzgänger verursachten Kosten in etwa Rechnung. Eine weitere Reduktion erscheint vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt. Als Alternative zum Faktor Delta wurde von verschiedener Seite vorgeschlagen, die Grenzgänger in die Wohnbevölkerung einzubeziehen. So wurde dieses Anliegen mit der Motion 14.3133 (Nidegger, Interkantonaler Finanzausgleich. Grenzkantone benachteiligende Verzerrung korrigieren) vor- gebracht. Der Nationalrat lehnte die Motion am 8. März 2016 ab. In seiner Stellungnahme zur Motion Nidegger unterstrich der Bundesrat, dass eine Berücksichtigung der Grenzgänger in der Bevölkerungszahl das Ressourcenpotenzial pro Kopf insgesamt reduzieren würde, obwohl die Grenzgängereinkommen im schweizerischen Durchschnitt lediglich gut vier Prozent des Ressourcenpotenzials ausmachen. Dies würde die Grenzkantone gegenüber den anderen Kantonen stark bevorzugen. Zudem werden die Grenzgänger bereits im Kernstadtindikator