Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 125Fedlex · Erläuternder Bericht
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
6.5 Weiterführung des Härteausgleichs
Wie der Bundesrat in seiner dritten NFA-Botschaft festhielt, wurde für die jährlichen Beitragsleistungen aus dem Härteausgleich an die anspruchsberechtigten Kantone die Globalbilanz 2004/05 im Sommer 2007 aktualisiert und definitiv berechnet. Das heisst, dass damit die Net- tobelastungen beziehungsweise -entlastungen der ressourcenschwachen Kantone abschliessend ermittelt worden sind. Somit sind – unter Vorbehalt der teilweisen oder gänzlichen Abschaffung des Härteausgleichs – auch die jährlichen Härteausgleichszahlungen an die Kantone definitiv festgelegt worden. Die damaligen Berechnungen des Härteausgleichs beziehungswei- se dessen Bestimmungsfaktoren stehen somit nicht mehr zur Diskussion.
Nach Artikel 19 Absatz 3 FiLaG bleibt der Anfangsbetrag des Härteausgleichs während acht Jahren konstant und nimmt dann jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags ab. Somit wird seit dem Referenzjahr 2016 die Dotation reduziert und wird im Jahr 2020 bereits 25 Prozent tiefer liegen. Nach Artikel 19 Absatz 4 FiLaG kann die Bundesversammlung aber mit einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss über die ganze oder teilweise Aufhebung des Härteausgleichs beschliessen, wenn sich dessen Weiterführung aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts als nicht oder nicht mehr vollumfänglich notwendig erweist.
Im Jahr 2018 erhielten noch sechs Kantone Zahlungen aus dem Härteausgleich. Dabei entfallen 70,4 Prozent der Zahlungen auf die beiden Kantone Freiburg und Neuchâtel. Die Zahlungen des Härteausgleichs sind wie alle Zahlungen des Finanzausgleichs zweckfrei und können damit, analog zu den Ressourcenausgleichszahlungen, als Einnahmen des entsprechenden Kantons betrachtet werden. So gesehen greift der Index SSE nach Ressourcenausgleich zu kurz, da er den Härteausgleich nicht berücksichtigt. Für eine umfassende Beurteilung müsste der Index SSE nach Ressourcen- und Härteausgleich berechnet werden. Die Resultate für das Jahr 2018 sind in Tabelle 6.01 aufgeführt. Der Kanton Obwalden wird 2018 ressourcenstark und verliert damit seinen Anspruch auf Härteausgleich. Das Volumen des Härteausgleich 2018 wurde dementsprechend gekürzt. Diese zusätzliche Kürzung beläuft sich auf 8 Millionen Franken.