Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
6.7 Abweichende Meinungen in der Fachgruppe
Abweichende Meinung der Vertreter der Kantone Schwyz, Basel-Stadt und Graubünden
Verwendung der frei werdenden Bundesmittel während und nach der Übergangsperiode
Im Kapitel 6.1 wird die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesamtpaket der KdK für die Optimierung des Finanzausgleichs dargelegt. Über die Verwendung der frei werdenden Mittel des Bundes möchte der Bundesrat erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Diskussionen darüber werden im Rahmen einer neuen paritätisch besetzten politischen Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone geführt. Die Vertreter der Kantone Schwyz, Basel-Stadt und Graubünden haben zu dieser Behandlung der frei werdenden Bundesmittel eine abweichende Haltung, welche im Übrigen der Haltung der KdK entspricht.
Sie unterstützen die im vorliegenden Wirksamkeitsbericht zum Ausdruck gebrachte Absicht, den Finanzausgleich Bund – Kantone gemäss dem KdK-Vorschlag zu optimieren. Sie weisen jedoch darauf hin, dass einer der Eckwerte des Gesamtpaketes, nämlich die Verwendung der frei werdenden Bundesmittel, nicht berücksichtigt wird. Dieser Eckwert sieht vor, dass die fi- nanzielle Entlastung des Bundes im Ressourcenausgleich während der Übergangsperiode je hälftig zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs und der ressourcenschwachen Kantone verwendet werden soll. Nach Ablauf der Übergangsperiode soll die Entlastung des Bundes zugunsten aller Kantone, vorzugsweise für den soziodemografischen Lastenausgleich eingesetzt werden.
Die Optimierung des Finanzausgleichs gemäss dem KdK-Vorschlag stellt ein in sich geschlossenes, kohärentes Gesamtpaket dar, das den Interessen der ressourcenstarken und -schwachen Kantone ausgleichend Rechnung trägt. Dabei sind beide Partner aufeinander zugegangen. Werden einzelne Elemente herausgebrochen oder in Frage gestellt, ist die erreichte Verständigung unter den Kantonen zur langfristigen Sicherung des Finanzausgleichs ernsthaft gefährdet. Nur eine integrale Umsetzung des Optimierungsvorschlags der KdK wird die Akzeptanz des Finanzausgleichs langfristig verbessern und den inneren Zusammenhalt nachhaltig stärken. Die Kantone sind sich bewusst, dass der Bund damit keine Entlastung erfährt. Aus Gründen der bundesstaatlichen Kohäsion sind die frei werdenden Bundesmittel vollumfänglich zugunsten der Kantone einzusetzen.
Die Vertreter der Kantone Schwyz, Basel-Stadt und Graubünden betonen die Wichtigkeit, dass die Frage der Verwendung der frei werdenden Bundesmittel wenn möglich während der Vernehmlassung zum dritten Wirksamkeitsbericht, spätestens jedoch im Rahmen der Botschaft des Bundesrates im Sinne des Optimierungsvorschlags der KdK geklärt wird.