Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

sourcenindex steigt. Es ist jedoch gewollt, im Sinne eines effizienten Einsatzes der Mittel, diese möglichst stark den ressourcenschwächsten Kantonen zu Gute kommen zu lassen. Wenn nun einer dieser Kantone ressourcenstärker wird, so reduzieren sich die Zahlungen auch entsprechend stark. Dieser Trade-off zwischen Effizienz und Anreizwirkung lässt sich nicht verhindern.

Um zu messen, wie stark die Anreizwirkung für einen Kanton ist, kann man dessen Ressourcenpotenzial minim erhöhen und dann die zusätzlichen Steuereinnahmen der zusätzlichen Belastung im Ressourcenausgleich gegenüberstellen. Das Ergebnis für das Jahr 2016 ist in Abbildung 4.17 aufgeführt. Die Steuereinnahmen werden dabei mit dem standardisierten Steuersatz des Ressourcenausgleichs berechnet. Aufgrund der Berechnungsmethode entsprechen beim ressourcenschwächsten Kanton die zusätzlichen Einnahmen dem Rückgang der Ausgleichszahlungen. Die sogenannte Grenzabschöpfung liegt hier bei 100 Prozent. Dadurch ist die Effizienz des Systems zwar optimal (der grösste Teil der verfügbaren Mittel kommt den ressourcenschwächsten Kantonen zu Gute), aber der Anreiz sich zu verbessern, ist für Kan- tone mit einem tiefen Indexwert gering. Dieser Anreiz erhöht sich aber mit zunehmendem Ressourcenindex rasch und ist insbesondere bei den ressourcenstarken Kantonen relativ hoch. Sie mussten lediglich 20,5 Prozent der zusätzlichen Einnahmen in den Ressourcenausgleich einzahlen.

Abbildung 4.17 Grenzabschöpfung mit dem standardisierten Steuerersatz; 2016

Abbildung 4.17: Grenzabschöpfung mit dem standardisierten Steuersatz; 2016

100

80

ressourcenschwach

ressourcenstark 60

40

20

0

JU UR VS GL BE SO FR TG SG GR AR AI LU AG SH BL TI NE ZH SZ NW ZG BS VD GE OW

Lesebeispiel: Alle ressourcenstarken Kantone haben eine Grenzabschöpfung von 20,5 Prozent. Sie müssen also pro Franken zusätzliche Steuereinnahmen 20,5 Rappen in den Ressourcenausgleich einzahlen und können 79,5 Rappen einbehalten.

An dieser Berechnungsart lässt sich kritisieren, dass die Kantone unterschiedliche Steuersätze haben und somit ihr Ressourcenpotenzial nicht gleich stark ausschöpfen. Die Grenzabschöpfung in Kantonen mit tiefen Steuersätzen ist in der Realität somit höher als in Abbildung 4.17 aufgeführt. Bei gewissen Kantonen kann dies dazu führen, dass mit einer Zunahme des Ressourcenpotenzials die zusätzlichen Steuereinnahmen nicht einmal die Belastung im Ressourcenausgleich decken. Damit können neue Steuersubjekte zu einem «Verlustgeschäft» werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig festzuhalten, dass eines der Prinzipien der damaligen NFA war, dass die kantonale Steuerpolitik keinen Einfluss auf den Finanzausgleich haben darf. Da-