Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
der Bevölkerungsstatistik des BFS im Jahr 2012 nahm das Gewicht des Indikators «Bevölke- rung» auf Kosten desjenigen der «Erwerbsquote» zu. Die Erwerbsquote wird mit 26 Prozent gewichtet, die Siedlungsdichte mit 38 Prozent und die Bevölkerung mit 36 Prozent.
Ungleiche Abgeltung der Sonderlasten
Sonderlasten entsprechen demjenigen Teil der Lasten, welcher über dem Mittelwert liegt. Aus diesem Grund hängt die Höhe der Sonderlasten davon ab, wie die Lasten unter den Kantonen verteilt sind. Wenn die Lasten pro Kopf in allen Kantonen gleich hoch wären, dann gäbe es gar keine Sonderlasten. Eine gleichmässigere Verteilung führt somit tendenziell zu geringeren Sonderlasten, während eine ungleichmässigere Verteilung die Sonderlasten erhöht.
Die geografisch-topografischen Lasten sind ziemlich ausgeglichen verteilt. Demgegenüber be- stehen beim SLA A–C und insbesondere beim SLA F sehr grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Dies ist ein Hauptgrund, wieso die Sonderlasten beim GLA deutlich tiefer sind, als diejenigen beim SLA. Zudem blieben erstere über die Zeit relativ stabil, während diejenigen des SLA A–C und insbesondere des SLA F stark zunahmen. So stieg der Anteil an den gesamten Sonderlasten (Mittelwert aus vier Jahren) beim SLA F über den Beobachtungszeitraum von 40,6 auf 48,3 Prozent.
Die Gesamtdotation des Lastenausgleichs wurde bisher je zur Hälfte auf den geografisch-to- pografischen und auf den soziodemografischen Lastenausgleich aufgeteilt. Der Anteil des SLA fliesst zu zwei Dritteln in den SLA A–C und zu einem Drittel in den SLA F. Somit werden beim GLA rund 32 Prozent der Sonderlasten abgegolten, währenddem es beim SLA A–C nur 10 Prozent und beim SLA F sogar nur 4 Prozent sind.
Abbildung 4.19 Abgeltung der Sonderlasten
Abbildung 4.19 Abgeltung der Sonderlasten
45%
40%
35%
30%
25%
20%
15%
10%
5%
0%
2005-08 2006-09 2007-10 2008-11 2009-12 2010-13 2011-14 2012-15
GLA SLA A-C SLA F
Im zeitlichen Verlauf der Abgeltung erkennt man, dass mit der Einführung der NFA im Jahr 2008 ein Sprung nach unten stattfand. Dies wurde bereits in der Studie Ecoplan (2013) festge- stellt. In der Abbildung 4.19 ist er sehr gut erkennbar. In denjenigen Perioden, in welchen das Jahr 2008 nicht mehr enthalten ist, bleiben die Abgeltungen relativ stabil. Nur der SLA F hat weiterhin eine leicht sinkende Tendenz.