Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle 4.05 Mindestausstattung (85%) im Verhältnis zu den Pro-Kopf-Ausgaben der

Tabelle 4.05 Mindestausstattung (85% des SSE aller Kantone) im Verhältnis zu den Pro-

Kantone und ihrer Gemeinden nach Abzug der Bundesbeiträge, in CHF; 2008-

2015 Kopf-Ausgaben der Kantone und ihrer Gemeinden nach Abzug der Bundes-

beiträge, in CHF; 2008–2015

2008 2009 2010 2011 2012 2013 20142015

Ausgaben alle Kantone,

nach Abzug der 12'223 12'319 12'468 12'935 13'136 13'085 13'130 13'426 Bundesbeiträge

2008 = 100 100.0 100.8 102.0 105.8 107.5 107.1 107.4 109.8

Ausgaben 4 ressourcen-

schwächste Kantone,

11'665 11'771 12'387 11'770 13'086 12'023 12'016 12'267 nach Abzug der

Bundesbeiträge *

2008 = 100 100.0 100.9 106.2 100.9 112.2 103.1 103.0 105.2

Mindestausstattung

6'365 6'446 6'648 6'945 7'043 7'204 7'218 7'234 (85% des SSE aller Kte.)

2008 = 100 100.0 101.3 104.4 109.1 110.6 113.2 113.4 113.7

Mindestausstattung im

Verhältnis zu den

Ausgaben nach Abzug

der Bundesbeiträge:

- bei allen Kantonen 52% 52% 53% 54% 54% 55% 55% 54%

- bei den 4 ressourcen-

55% 55% 54% 59% 54% 60% 60% 59% schwächsten Kantonen

* gewogenes Mittel (Kantone UR, JU, VS sowie GL ab 2011, vorher FR)

Die Tabelle 4.05 enthält nur Daten für die Jahre 2008 bis 2015, weil für die Jahre vor 2008

der für die Berechnung der Mindestausstattung notwendige standardisierte Steuerertrag der

Kantone nicht in vergleichbarer Art verfügbar ist.

Der Wert in Franken für die Mindestausstattung ist im Verhältnis zu den Ausgaben aller Kantone

seit Einführung der NFA praktisch konstant geblieben. Demgegenüber ist die Mindestausstattung

im Verhältnis zu den Ausgaben der vier ressourcenschwächsten Kantone von 55 Prozent 2008

auf 59 Prozent angestiegen. Dies bedeutet, dass bei den ressourcenschwächsten Kantonen ein

steigender Anteil der Ausgaben durch das Mindestausstattungsziel abgedeckt ist.

4.6 Anreizwirkung

In der Diskussion um die Funktionsweise des Ressourcenausgleichs stellt sich die Frage, ob die

Kantone überhaupt ein Interesse daran haben, ihr Ressourcenpotenzial zu erhöhen, weil dies

nicht nur zu zusätzlichen Steuereinnahmen, sondern auch zu einer Reduktion der Auszahlung

bzw. Erhöhung der Einzahlung im Ressourcenausgleich führen würde. Insbesondere bei den

ressourcenschwächsten Kantonen nehmen die Ausgleichszahlungen stark ab, wenn ihr Res-