Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle 4.03 Tabelle 4.03Pro-Kopf-Ausgaben der Kantone und ihrer Gemeinden *, nach Abzug der Bundesbeiträge; 1994- Pro-Kopf-Ausgaben der Kantone und ihrer Gemeinden*, nach Abzug der

2015 ** Bundesbeiträge; 1994–2015

Ausgaben nach Abzug der Bundesbeiträge

1994** 2005 2008 2011 2012 2013 20142015

CHF in % CHF in % CHF in % CHF in % CHF in % CHF in % CHF in % CHF in % pro aller pro aller pro aller pro aller pro aller pro aller pro aller pro aller Kopf Kte. Kopf Kte. Kopf Kte. Kopf Kte. Kopf Kte. Kopf Kte. Kopf Kte. Kopf Kte.

alle Kantone 10'442 100% 12'337 100% 12'223 100% 12'935 100% 13'136 100% 13'085 100% 13'130 100% 13'426 100%

4 ressourcen-

schwächste 8'490 81% 10'506 85% 11'665 95% 11'770 91% 13'086 100% 12'023 92% 12'016 92% 12'267 91% Kantone

Quelle: EFV, Finanzstatistik

* ohne ausserordentliche Ausgaben

** 1994 = Jahr des Projektbeginns NFA

Augenfällig ist der Unterschied zwischen den Perioden vor und nach Inkrafttreten der NFA:

Mit dem alten Regime beliefen sich nach Abzug der Bundesbeiträge die Pro-Kopf-Ausgaben

der vier ressourcenschwächsten Kantone auf eine Grössenordnung von 80 bis 85 Prozent aller

Kantone. Mit der Einführung der NFA ist diese Relation im Durchschnitt auf gut 90 Prozent

angestiegen, wobei dieser Anteil im Zeitverlauf schwankt. Wie die nachfolgende Tabelle 4.04

zeigt, hängt diese Entwicklung vor allem mit jener der Bundesbeiträge zusammen:

Tabelle 4.04 Tabelle 4.04 BundesbeiträgeBundesbeiträge an Kantone, pro Einwohner (in CHF); 1994-2015 an Kantone, pro Einwohner (in CHF); 1994–2015

1994 2005 2008 2011 2012 2013 20142015

alle Kantone 1'097 1'479 1'221 1'339 1'360 1'346 1'361 1'354

4 ressourcen-schwächste Kantone * 2'514 2'510 1'847 2'095 2'097 2'033 2'085 1'989

4 ressourcen-schwächste Kantone in

229% 170% 151% 157% 154% 151% 153% 147% % aller Kantone

Quelle: EFV, Finanzstatistik

* gewogenes Mittel (Kantone UR, JU, VS sowie GL ab 2011, vorher FR)

In den Jahren vor Einführung der NFA ist den vier ressourcenschwächsten Kantonen pro Ein-

wohner im Vergleich zu allen Kantonen das rund 1 ½- bis 2 ½-fache an Bundesbeiträgen zuge-

flossen; dies je nach Höhe der Investitionsbeiträge. Unmittelbar nach Inkrafttreten der NFA war

es noch etwa das 1 ½-fache, für die vier ressourcenschwächsten Kantone mithin ein relativer

Rückgang um durchschnittlich gut 20 Prozent. Dieser Rückgang dürfte wesentlich von dem

mit der NFA erfolgten Wegfall der so genannten Finanzkraftzuschläge zu den Bundesbeiträgen

herrühren.9 Seit 2012 ist dieser Anteil jedoch wieder angestiegen. Zu beachten ist, dass die

Bundesbeiträge zweckgebundene Zahlungen für die Finanzierung spezifischer Aufgaben dar-

stellen. Nicht-zweckgebundene Zahlungen des Bundes wie die Einnahmenanteile der Kantone

an Bundeseinnahmen und der Finanzausgleich sind in den Zahlen der Bundesbeiträge nicht

enthalten.

9 Vor Einführung der NFA belief sich die Summe aller Finanzkraftzuschläge zu Gunsten aller ressourcenschwachen Kantone auf ca. 860 Millionen (Quelle: Finanzausgleichsbilanz 2007 der EFV).