Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
passungen des Ressourcenausgleichs an die SV17 mit den sog. Zeta-Faktoren vorgeschlagen wurde. Weitergehende Verbesserungen der Anreizwirkungen dürften aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses kaum eine Option darstellen.
Die Anreizwirkung ist aber nicht der einzige Treiber für fiskalische Entscheide der Kantone. Steuersenkungen oder -erhöhungen haben normalerweise auch eine starke politische Komponente. Schlussendlich ist es das Parlament bzw. das Volk, welches über solche Massnahmen entscheidet. Dabei spielt die Anreizwirkung eine eher untergeordnete Rolle. Dies zeigt sich auch bei denjenigen Kantonen, welche in den letzten Jahren ihre Steuersätze trotz schlechter Anreizwirkung gesenkt haben.
4.7 Ausgleich von übermässigen geografisch-topografischen (GLA) und soziodemografischen Belastungen (SLA)
4.7.1 Kostenrelevanz und Gewichtung der Indikatoren
Um die Wirksamkeit des Lastenausgleichs zu überprüfen führt der Anhang 2 des erläuternden Berichts zur FiLaV zwei Beurteilungskriterien auf: die Höhe der Sonderlasten pro Kopf und die Höhe der Abgeltung. Dadurch lässt sich bestimmen, wie viel Prozent der Sonderlasten durch den Lastenausgleich abgegolten werden. In den Jahren 2004, 2009 und 2013 wurden von Ecoplan drei Gutachten erstellt, um zu überprüfen, wie hoch diese Abgeltung für jeden der drei Bereiche GLA, SLA A–C und SLA F ist.
Für diesen Wirksamkeitsbericht wurden die Berechnungen nun aufdatiert, um herauszufinden, ob sich die bisherigen Resultate auch mit den neusten verfügbaren Daten bestätigen lassen. Um Vergleiche über die Zeit zu ermöglichen, wurde die Berechnungsmethode auch dieses Mal so weit als möglich unverändert gelassen. Dennoch wurden einige Inkonsistenzen bei der Berechnung beseitigt, was dazu führt, dass die nachfolgenden Resultate leichte Differenzen gegenüber den Berechnungen von Ecoplan aufweisen. Um dennoch Vergleiche über die Zeit zu ermöglichen, wurden die Vorjahre ebenfalls neu berechnet. Für Details zur Berechnungsmethode sei auf die Studie Ecoplan (2013) verwiesen.
Die Gewichtung der Indikatoren bleibt stabil
Der Erklärungsgehalt des verwendeten Modells ist auch für die neuste Vierjahresperiode sehr
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gut (R = 0.91) und die Indikatoren von GLA, SLA A–C und SLA–F haben einen statistisch hochsignifikanten (positiven) Einfluss auf die Ausgaben. Aus diesem Grund erscheint es nicht notwendig, Modelle mit alternativen Indikatoren zu entwickeln.
Die Gewichtung der Teilindikatoren im GLA wurde politisch festgesetzt und blieb seither unverändert. Die Lasten der Höhe und Steilheit werden mit je einem Drittel der Dotation entschädigt und die geringe Bevölkerungsdichte sowie die Streusiedlungen mit je einem Sechstel. Bei den soziodemografischen Ausgleichsgefässen werden die Gewichte mittels Hauptkomponenten- analyse jährlich neu festgelegt. Der SLA A–C umfasst die Indikatoren Armut (Gewicht 44% im Referenzjahr 2018), Alter (22%) und Ausländer (34%). Diese veränderten sich über die Zeit kaum. Beim SLA F bleiben die Gewichte über die Zeit ebenfalls stabil. Nur mit der Umstellung