Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

4.8.1 Darstellung der aktuellen Situation

Entwicklung seit 2012

Die interkantonale Zusammenarbeit, die im Wesentlichen aus Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Parteien derselben Region besteht, hat sich seit einigen Jahren in der Form von Konkordaten entwickelt und erstreckt sich somit über weitere Teile der Schweiz. Diese in den 70er-Jahren vorwiegend im Bildungsbereich verbreitete Form der Zusammenarbeit hat in jüngerer Zeit auch in anderen Bereichen Fuss gefasst. Die aktualisierte Liste der interkantonalen Vereinbarungen und Konkordate in den Aufgabenbereichen nach Artikel 48a BV kann in Anhang 4 dieses Berichts eingesehen werden. Seit 2012 sind folgende Veränderungen eingetreten:

Straf- und Massnahmenvollzug

In diesem Bereich gab es keine Veränderungen.

Schulwesen

Zum Schulwesen ist eine Vorbemerkung anzubringen: Das «Schulwesen hinsichtlich der in Artikel 62 Absatz 4 genannten Bereiche» wurde mit der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 über den Bildungsartikel in den Geltungsbereich von Artikel 48a BV aufgenommen. Die entsprechende Bestimmung (Art. 48a Abs.1 Bst. b) steht deshalb in keinem direkten Bezug zur NFA. Da der Bereich in Artikel 48a BV nun aber ebenfalls erwähnt ist, wird im Folgenden trotzdem kurz auf die Entwicklung seit 2012 eingegangen.

Weitere vier Kantone (GL, NE, JU, ZH) sind der Interkantonalen Vereinbarung über die Zu- sammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 (Sonderpädagogik- konkordat) beigetreten, die am 1. Januar 2011 in Kraft trat. Derzeit sind 16 Kantone diesem Konkordat angeschlossen.

Das am 1. August 2009 in Kraft getretene und von der Nordwestschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz erarbeitete Regionale Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) zählt nach dem Beitritt des Kan- tons Jura neu zehn Mitglieder.

Die Erziehungsdirektorenkonferenz und die Gesundheitsdirektorenkonferenz verabschiedeten im Rahmen des Beitrittsprozesses der Kantone die Änderungen an der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993. Die Änderungen traten am 1. Januar 2017 in Kraft. Ende 2016 hatten sämtliche Kantone mit Ausnahme von Waadt und Tessin die revidierte Vereinbarung unterzeichnet.

Das Regionale Schulabkommen Zentralschweiz (RZS) ist seit dem 1. August 2012 in Kraft; sechs Kantone nehmen daran teil.