Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Abbildung 5.01: Alpha–Werte für verschiedene Berechnungsmethoden

Abbildung 5.01 Alpha–Werte für verschiedene Berechnungsmethoden

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2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 20172018

Effektives Alpha 2008‐17 Vorschlag mit Jahreswerten Vorschlag mit 6‐Jahres‐Mittel

Auch wenn bei dieser Methode die effektive Besteuerung verwendet wird, so kann die Gefahr einer Beeinflussung durch einzelne Kantone als gering bezeichnet werden. Kein Kanton ist in der Lage, das gesamtschweizerische Mittel massgeblich zu beeinflussen. Würde beispielsweise der Kanton Zürich – in welchem im Jahr 2014 gut 22 Prozent aller Vermögenssteuererträge der Schweiz anfielen – auf die Besteuerung der Vermögen verzichten, hätte dies eine Reduktion des Faktors Alpha auf 1,2 Prozent (–0,3 Prozentpunkte) zur Folge. Die Steuerausfälle für den Kanton Zürich wären in diesem Fall hundertmal höher als der Rückgang seiner Finanzausgleichszahlungen. Selbst in einem solchen Extremfall wäre der Wert für Alpha immer noch deutlich höher als er in der zweiten Vierjahresperiode war (0,8%).

5.2 Grenzgängereinkommen

Die Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial war in den beiden vorangegangenen Wirksamkeitsberichten Gegenstand der Diskussion. Der erste Bericht stellte einen Handlungsbedarf fest und schlug vor, die Grenzgängereinkommen nicht mehr zu hundert Prozent zu gewichten, sondern zu 75 Prozent (Einführung des Faktors Delta). Als Grund für diese verminderte Gewichtung wurde aufgeführt, dass die Grenzlage für die betroffenen Kantone eine spezielle Situation darstelle und grenzüberschreitende Spillover–Effekte nicht im Rahmen des interkantonalen Lastenausgleichs internalisiert werden könnten. Im zweiten Wirksamkeitsbericht wurde diese Frage noch einmal aufgenommen. Es wurde dabei kein weiterer Handlungsbedarf festgestellt. Der Nationalrat überwies am 10. März 2015 das Postulat 15.3009 (Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial neu prüfen), mit dem er den Bun- desrat beauftragte, im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts zu prüfen, ob die Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial neu nur noch mit 50 Prozent zu gewichten seien.

Der Faktor Delta widerspiegelt die Kosten, welche die Grenzgänger in den betroffenen Kantonen verursachen. Um eine Entscheidgrundlage für die Überprüfung des Faktors Delta zu haben, hat die Eidg. Finanzverwaltung empirische Untersuchungen durchgeführt (EFV 2018). Mit verschiedenen quantitativen Methoden wurde untersucht, ob Grenzgänger zu unmittelbaren