Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/31: Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie · 10 Seiten

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1 Gegenstand der Vernehmlassung

1.1 Ausgangslage

Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV; SR 429.11) stellt die Grundlage dar für die Regelung der Gebühren für Leistungen im Rahmen des Grundangebots von MeteoSchweiz. Diese seit 2007 unverändert geltenden Bestimmungen sind heute überholt. Daher drängt sich eine Aktualisierung auf. Mit der Revision soll zudem das Anliegen zur Förderung der Mehrnutzung der Wetter- und Klima-Daten durch eine attraktive Gebührenordnung aufgegriffen werden.

1.2 Wesentliche Inhalte der Revision

Im Bereich der Gebühren bringt die Revision der MetV drei grundlegende Neuerungen:

 Es werden neue Berechnungsschemen für die Gebühren von Daten eingeführt, die einfach zu handhaben und gegenüber den Nutzern transparent sind. Die Gebühren für Daten werden durch die neuen Schemen in den meisten Fällen gesenkt.

 Der teilweise bereits bestehende Gebührenerlass für Wissenschaft, öffentliche Hand und Einsatzorganisationen zum Schutze der Bevölkerung wird ausgedehnt.

 Es wird für MeteoSchweiz eine Grundlage geschaffen für die kostenlose Veröffentlichung von meteorologischen und klimatologischen Daten und Informationen von hohem Allgemeinnutzen an die breite Bevölkerung, insbesondere via Web und App.

Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit werden die Kompetenzen von MeteoSchweiz beim Abschluss von Verträgen geregelt. Weiter wird eine Grundlage in der MetV geschaffen für die jahrelange Unterstützung der Schweiz von zwei bedeutenden internationalen Programmen (Globales Klimabeobachtungssystem GCOS und Global Atmosphere Watch GAW), die zuvor in Bundesratsbeschlüssen älteren Datums geregelt war.

2 Ablauf und Adressaten der Vernehmlassung

Der Entwurf der revidierten Verordnung wurde im Frühling 2018 in die Ämterkonsultation geschickt. Nach dessen Überarbeitung wurde am 23. April 2018 die departementale Vernehmlassung eröffnet. Die Frist für die Stellungnahmen endete am 13. August 2018.

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft, die privaten Anbieter von meteorologischen und klimatologischen Dienstleistungen und weitere Interessierte im Bereich Luftfahrt und Forschung eingeladen.

Insgesamt wurden 65 Adressaten und Adressantinnen angeschrieben. Es sind 46 Stellungnahmen oder Antworten eingegangen, wovon 7 ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben. Die vollständige Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden ist im Anhang aufgeführt.

Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen. Für die Überarbeitung der Vorlage wurden alle Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet (vgl. Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren; SR 172.061).