Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/31: Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie · 17 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz

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Erläuterungen zur Revision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie vom 7. November 2007, SR 429.11

1 Ausgangslage

Totalrevision der Meteorologieverordnung

Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) stellt die Grundlage dar für die Regelung der Gebühren für Leistungen im Rahmen des Grundangebots von MeteoSchweiz (im folgenden „Leistungen“ genannt). Diese seit 2007 unverändert geltenden Bestimmungen sind heute überholt. Eine Aktualisierung drängt sich auf, um neuen gesellschaftlichen Aspekten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Trends Rechnung zu tragen.

Seit 2007 hat sich das Grundangebot von MeteoSchweiz hinsichtlich Inhalt und Umfang weiterentwickelt. Zudem stehen neue Distributionskanäle (insbesondere Online-Medien) zur Verfügung, über welche die Allgemeinheit als Leistungsbezügerin erreicht werden kann. Einige Leistungen werden aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen technologischer Fortschritte nicht mehr angeboten, andere wurden weiterentwickelt und es kamen neue hinzu. All dies verlangt im Bereich des Grundangebots und der Gebührenberechnung Anpassungen der Bestimmungen in der MetV.

Die bisher geltende Gebührenregelung wird zudem durch neue Entwicklungen im Bereich Open Government Data (OGD) in Frage gestellt. Diese heben hervor, dass administrative und kommerzielle Hürden den Gebrauch der Daten schmälern und damit zu einem tieferen volkswirtschaftlichen Nutzen führen. Um dem entgegenzuwirken tritt die Maxime einer möglichst breiten Nutzung von staatlichen Daten in den Vordergrund. Dieser Trend ist in Europa teilweise schon sehr weit fortgeschritten, was dazu führt, dass im umliegenden Ausland Wetter- und Klimadaten oftmals gebührenfrei zur Verfügung stehen. Das Risiko, dass Schweizer Daten substituiert werden, steigt zunehmend, und damit auch das Risiko von Einnahmenverlusten. Zudem soll vermieden werden, dass Wetter- und Klimainteressierte in der Schweiz Daten und Informationen von Anbietern beziehen, welche nicht über das spezifische Know-How bezüglich meteorologischer und klimatologischer Fragestellungen in der Schweiz verfügen. Entsprechend gilt es, mit einer zeitgemässen, möglichst einfachen und transparenten Gebührenverordnung dieses Risiko zu senken.

Im Frühjahr 2017 entschied das Parlament, dass für meteorologische und klimatologische Leistungen grundsätzlich auch in Zukunft Gebühren erhoben werden (Abschreibung der Motion UREK-N 12.3335). Gleichzeitig gab es gewichtige parlamentarische Stimmen, die das Anliegen zur Förderung der Mehrnutzung von Daten nach wie vor teilen. Die Revision trägt beidem Rechnung, indem zwar am Grundsatz der Gebührenpflicht festgehalten, jedoch mit neuen Berechnungsansätzen und Bezugsanreizen die Nutzung von meteorologischen und klimatologischen Daten gefördert wird. Verschiedene Studien und Diskussionen zeigen, dass die Bedeutung von Daten über das Wetter und das Klima für Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft in den vergangenen Jahren gestiegen ist, und dass sie angesichts des Klimawandels in Zukunft noch steigen wird. Beispiele sind die Verwendung von Wetter- und Klimadaten im Bereich Prävention vor Naturgefahren, Informationen für eine optimale Anpassung an den Klimawandel, Potenzialabschätzungen für alternative Produktionsformen in der Energiewirtschaft, neue Entwicklungen in der Gebäudetechnik, Studien für Versicherungen sowie ganz allgemein die