Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 41 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV
für neue Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial grösser als 2500 wird per 1. Januar
2020 ein Nachfüllverbot eingeführt; ab 1. Januar 2030 gilt das Nachfüllverbot auch für regenerierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial grösser als 2500;
die Meldepflicht gilt neu für alle Anlagen mit fluorierten Kältemitteln;
für ozonschichtabbauende Löschmittel wird per 1. Juni 2024 ein Verwendungsverbot
eingeführt;
bestehende Ausnahmen vom Verbot der Herstellung und des Inverkehrbringens von
Aerosolpackungen mit in der Luft stabilen Stoffen werden aufgehoben.
10/41 054.11-00025/00005/00002/R125-0138