Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 41 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV
Weiter soll eine nicht mehr benötigte Ausnahme für kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV) aufgehoben und eine bestehende Ausnahme im Bereich der Aerosolpackungen präzisiert werden: die Ausnahme in Artikel 2 Buchstabe a Ziffer 4 VIPaV betreffend in der Luft stabile Stoffe sowie Zubereitungen und Produkte mit solchen Stoffen, welche die Anforderungen nach den Anhängen 1.5, 2.3, 2.9, 2.10, 2.11 und 2.12 ChemRRV nicht erfüllen, soll auch für Aerosolpackungen mit akut toxischer Wirkung beim Einatmen gelten. Diese Aerosolpackungen sind im Sektorrecht seit Jahrzenten verboten (Ziff. 2, Abs. 2 Bst. b Anhang 2.12 ChemRRV). Im Rahmen einer Überprüfung wurde festgestellt, dass Artikel 2 Buchstabe a Ziffer 4 VIPaV dies jedoch nur ungenügend widergibt. Damit Aerosolpackungen mit akut toxischer Wirkung auch nach dem Cassis-de-Dijon Prinzip nicht eingeführt werden können, braucht es eine entsprechende Anpassung der bestehenden Ausnahme.
39/41 054.11-00025/00005/00002/R125-0138