Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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4.2 Stellungnahmen zu Artikel 16 Absatz 3bis
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die GLP unterstützt den Vorschlag der Kommissionsminderheit, die den Kantonsbeitrag als Pauschalbetrag pro versicherte Person auf die einzelnen Versicherer aufzuteilen beantragt. Die FDP VD ist der Ansicht, dass Art. 16 Abs. 3bisgerechtfertigt ist, um eine doppelte Entschädigung zu vermeiden.
Leistungserbringer
PharmaSuisse unterstützt den Vorschlag der Kommissionsminderheit. Der Risikoausgleich solle auch die vom Kanton erhaltenen Mittel einschliessen.
Der RVBB unterstützt die Kommissionsmehrheit. Der Risikoausgleich solle nur die Leistungen nach Abzug des Kantonsbeitrags umfassen.
Kantonale Ärztegesellschaften
Die GAeSO ist der Ansicht, dass ein pauschaler Beitrag pro versicherte Person nicht zu empfehlen sei. Sie unterstützt also die Kommissionsmehrheit.
Versicherer
Santésuisse und Groupe mutuel unterstützen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, weil sie sich für eine kostenbasierte Aufteilung der Kantonsbeiträge aussprechen (siehe Artikel 60a). Curafutura und das CSS Institut unterstützen ebenfalls den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Sie sprechen sich zwar wie die Kommissionsminderheit für eine risikobasierte Zuteilung der Kantonsbeiträge aus (siehe Art. 60a), im Verbund mit ihrem Vorschlag für eine abgeänderte Formulierung von Artikel 60a müssten die Kantonsbeiträge aber ebenfalls vom Risikoausgleich ausgenommen werden, wie es die Mehrheitsvariante vorsieht.
Assura möchte Art. 16 Abs. 3bisstreichen. Sie vertritt die Ansicht, dass die Bestimmungen zu einer einheitlichen Leistungsfinanzierung und zum Verfahren zur Umverteilung der Kantonsbeiträge in die Art. 60 und folgende eingefügt werden sollten.
4.3 Stellungnahmen zu Artikel 18
Stellungnahmen zu Artikel 18 Absatz 2sexies
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die FDP VD spricht sich für das Prinzip aus «wer bestellt, bezahlt».
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der sgv unterstützt den Mehrheitsantrag. Er bittet die Kommission aber, alternative Lösungsansätze eingehender zur prüfen, etwa eine direkte Überweisung der Kantonsbeiträge an die Versicherer.
Leistungserbringer
Die KKA, der SMCF und Physioswiss erachten einen direkten Transfer der Kantonsbeiträge an die einzelnen Versicherer als angemessener, auch die Leistungserbringer müssten mit