Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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Allfällige gesetzeswidrige Querfinanzierungen müssten ohnehin von den Aufsichtsbehörden BAG und FINMA unterbunden werden. Die Kantone hätten bereits heute Einfluss auf die ambulanten Tarife, ihre Rollenkonflikte sollten nicht noch verschärft werden. Eine dual-fixe Finanzierung wie heute im stationären Bereich wird abgelehnt. Die fiskalische Äquivalenz für die Kantone sei nicht gefährdet. Ambulante Listen seien nach Einführung der einheitlichen Finanzierung wieder aufzuheben. Es seien Übergangsfristen vorzusehen wie bei der Einführung der neuen Spitalfinanzierung.