Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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mehreren Versicherern abrechnen. Physioswiss RVBB beantragt eine Einführung einer neutralen, von den Versicherern unabhängigen, paritätischen Organisation von Kantonen und Versicherern für die Verwaltung und Verteilung der Kantonsbeiträge.

Medswiss.net begrüsst, dass die Kantone ihre Kantonsbeiträge der gemeinsamen Einrichtung der Versicherer entrichten sollen.

Versicherer

Santésuisse, Groupe mutuel und Assura beantragen, den Art. 18, Abs. 2sexieszu streichen. Allfällige Fragen könnten direkt zwischen den einzelnen Versicherern und dem Kanton geklärt werden.

Curafutura und eine Mehrheit der Mitglieder von santésuisse unterstützen den Vorschlag der Kommission, wonach die gemeinsame Einrichtung den Kantonsbeitrag aufteilt.

Stellungnahmen zu Artikel 18 Absatz 2octies

Kantone

Der Kanton VS unterstützt den Minderheitsantrag und möchte die Kantone in die Datenkontrolle einbeziehen.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die GLP unterstützt die Kommissionsmehrheit, da ihre Formulierung offen sei und auch die Rechnungskontrolle umfassen könne.

Die SP unterstützt den Minderheitsantrag. Sie bevorzugt hingegen die Variante, bei der die Kontrolle durch ein Gremium ausgeübt werden kann, in dem die Versicherer und die Kantone vertreten sind.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SGB unterstützt den Minderheitsantrag.

Konsumentenverbände

Die SKS unterstützt die Kommissionsminderheit.

Leistungserbringer

pharmaSuisse unterstützt den Mehrheitsantrag. Die SGP unterstützt den Minderheitsantrag.

Versicherer

Santésuisse, curafutura und Assura unterstützen die Kommissionsmehrheit. Die Daten, welche der gemeinsamen Einrichtung KVG übermittelt werden, würden von der Revision der Krankenversicherer abgenommen. Zudem sei aus Gründen des Datenschutzes die Kontrolle durch die gemeinsame Einrichtung KVG nicht erlaubt.

Groupe Mutuel lehnt den Mehrheitsantrag ab, da sie der Ansicht ist, dass es nicht Aufgabe der Gemeinsamen Einrichtung KVG ist, den Kantonsbeitrag an die Versicherer zu verteilen. Es sei deshalb nicht gerechtfertigt, ihr Aufgaben zu übertragen, die von den Kantonen kommen.

PatientInnen, BenutzerInnen

Die SPO unterstützt den Minderheitsantrag, womit den Kantonen ein Instrument für die Rechnungskontrolle zugestanden wird.