Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Die IGPZ unterstützt die Ziele der einheitlichen Finanzierung, bezweifelt aber ob sie mit dieser Vorlage erreicht werden können. Die Einführung der einheitlichen Finanzierung werde unterstützt, wenn sie mit geeigneten Massnahmen ergänzt werde. Entscheidend sei die Auflösung der unterschiedlichen Tarifierung, etwa durch Komplexpauschalen und die Angleichung von stationären und ambulanten Tarifen. Die heutige Art der Leistungsabrechnung sei ein wesentlicher Faktor für das Kostenwachstum. Die Kantone benötigten ein Mitspracherecht im ambulanten Bereich, hier bestehe dringender Anpassungsbedarf. Die Stärkung der Vertragsspitäler führe zu Qualitätseinbussen. Ergänzend sollte die Prämie verpflichtend an die Teuerung gebunden werden, damit das Kostenwachstum nicht einseitig zulasten der Prämien erfolge. Die Versicherten sollten in die Rechnungskontrolle einbezogen und Rückerstattungen sollten bis auf Ebene versicherte Person transparent werden.
Der VASK sieht eine Tarifreform als zielführender, da die Vorlage keines der Finanzierungsprobleme der Psychiatrie, besonders im ambulanten Bereich, löse, sondern zu einer Entlastung von Zusatzversicherungen und zu höheren Prämien der OKP führen könne. Das Fallpauschalensystem und das KVG insgesamt seien gescheitert.
Der VAPP fordert, dass die Langzeitpflege nicht aus dem Gesundheitssystem ausgeklammert wird. Einheitliche Tarife wären einfacher. Eine Entsolidarisierung sei zu vermeiden, ein Prämienwachstum werde abgelehnt.
4.1.9 Andere
Die Geliko begrüsst grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung, die konkrete Umsetzung dürfe aber nicht zu Qualitätseinbussen führen. Die Geliko führt an, dass die Fehlanreize im aktuellen System nur teilweise in der Finanzierung lägen, sondern mindestens ebenso sehr in den Differenzen zwischen den unterschiedlichen Tarifsystemen. Die Kantone sollten Steuerungsmöglichkeiten erhalten, auch bei den Tarifen. Die Kostenbeteiligung solle nur auf dem prämienfinanzierten Anteil erhoben werden, damit sie nicht ansteigt. Vertragliche Verknüpfungen zwischen Grund- und Zusatzversicherung seien zu vermeiden, gefordert sei mehr Transparenz.
Die GRAAP weist die Vorlage integral zurück und verlangt eine vollständige Überarbeitung. Die Versicherer würden übermässig gestärkt, die Anliegen der Kantone, etwa für Steuerungsmöglichkeiten, nicht berücksichtigt. Die Interessen der Patientinnen und Patienten müssten ebenfalls gestärkt werden. Die Langzeitpflege sollte einbezogen werden. Die Zusatzversicherung müsste auf allen Ebenenen strukturell und finanziell von der OKP getrennt werden. Stattdessen werde der Finanzierungsanteil der OKP für die Vertragsspitäler erhöht, was zu Kosten- und Prämienerhöhungen führen werde. Es sollte für die Vertragsspitäler mindestens der bisherige Finanzierungsanteil von 45 Prozent beibehalten werden. Für eine neue Vorlage sollten zuerst die Resultate der Evaluation der neuen Spitalfinanzierung vorliegen.
PH CH lehnt eine Reform der Finanzierung der OKP ab, solange sie nicht mit einer wirkungsvollen Begrenzung der Mengenausweitung kombiniert wird. Eine möglichst komplette Trennung zwischen Grund- und Zusatzversicherung sei dringender und bedeutsamer als eine einheitliche Finanzierung. In der Grundversicherung wäre eine einzige Kasse analog zur SUVA das Richtige. Für die Verlagerung stationär – ambulant seien Eingriffslisten das Mittel der Wahl. Das Kostenwachstum sei nicht primär auf die stationäre statt ambulante Leistungserbringung, sondern auf Mengenausweitung zurückzuführen. Zu deren Verhinderung seien Globalbudgets, eine Priorisierung der koordinierten Versorgung und obligatorische wirtschaftlich unabhängige Zweitmeinungen zielführend. Zu befürchten sei, dass die Vorlage keine Wirkungen auf die relevanten Fehlanreize entfalten wird und die Steuerungsmöglichkeiten der Kantone weiter schwächt.
Das BFG befürwortet die Vorlage unter dem Vorbehalt, dass auf eine Verknüpfung mit der Zulassungssteuerung und der Pflegefinanzierung verzichtet wird. Das BFG sieht keine Zunahme von Verknüpfungen zwischen Grund- und Zusatzversicherungen durch die Vorlage.