Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Stellungnahmen zu Artikel 18 Absatz 5 erster Satz
Leistungserbringer
pharmaSuisse begrüsst die einheitliche Finanzierung der Stiftung über die Versicherer und unterstützt den vorgeschlagenen Abs. 5.
Physioswiss RVBB beantragt, den Abs. 5 zu streichen.
Versicherer
Laut Assura und Groupe mutuel solle die gemeinsame Einrichtung nicht die Verteilung der Kantonsbeiträge übernehmen. Deshalb sei auch die Ergänzung von Absatz 5 unnötig.
4.4 Stellungnahmen zu Artikel 25a Absatz 2 erster Satz
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die FDP VD ist der Ansicht, dass die Langzeitpflege Gegenstand einer speziellen Regelung sein sollte.
Leistungserbringer
H+ ist der Ansicht, dass die Übergangspflege vollständig in die Akutsomatik aufzunehmen sei, wo sie medizinisch hingehört. Daher schlägt H+ vor, den Artikel zu streichen.
RVBB schlägt vor, den Artikel neu zu formulieren.
Senesuisse beantragt, dass die Übergangspflege mindestens 4 Wochen statt nur 14 Tage dauert und die Hotellerie- und Betreuungskosten ebenfalls mitfinanziert werden.
Versicherer
Curafutura, Groupe Mutuel und Assura unterstützen den Vorschlag der SGK-N.
4.5 Stellungnahmen zu Artikel 41 Stellungnahmen zu Artikel 41 Absatz 1bis
Leistungserbringer
Pharmasuisse beantragt folgende Anpassung: « Bei stationärer Behandlung in einem Spital (statt «Listenspital»), das auf der Spitalliste des Wohnkantons nicht aufgeführt ist, übernimmt der Versicherer die Vergütung wie folgt: ».
Versicherer
Assura und Groupe Mutuel sind mit der Anpassung einverstanden.