Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Assura befürchtet eine Erhöhung der stationären Eingriffe, da ihrer Meinung zufolge die Leistungsverlagerung vom stationären auf den ambulanten Spitalbereich zu einem Einkommensverlust der Spitäler führen würde. Sie ist der Meinung, dass die Spitäler dazu verleitet werden könnten, die Anzahl stationärer Aufenthalte zu erhöhen, um ausreichende Einnahmen zu erzielen und nicht auf Subventionen angewiesen zu sein.
Assura bedauert, dass die Kommission die Massnahme zur «Erhöhung des kantonalen Anteils bei der Finanzierung nicht-ambulanter Spitalleistungen» nicht aufgegriffen hat (Strategie Gesundheit2020). Schliesslich hätte es sich Assura gewünscht, dass der Vernehmlassungsentwurf verbindliche flankierende Massnahmen enthält.
Santésuisse hält fest, dass die mit der „Ambulantisierung“ verknüpften Effizienzgewinne bisher nahezu ausschliesslich den Kantonen zukämen. Die Prämienzahlenden profitierten bisher nicht oder nur bedingt. Bei einer einheitlichen Finanzierung würde das Verhältnis langfristig konstant bleiben.
Curafutura, CSS, die MTK, SWICA und Visana sind der Ansicht, dass die Förderung der koordinierten Versorgung nicht nur zu tieferen Prämien, sondern auch zu einer besseren Versorgung führen werde. Es könne mit Kosteneinsparungen von rund 6 Prozent gerechnet werden.
Curafutura, Assura, CSS, SWICA und Visana lehnen eine dual-fixe Finanzierung ab. Eine solche würde zu einer doppelten Rechnungsstellung bei neu 126 statt wie bisher 1.5 Millionen Rechnungen jährlich führen und mehr administrativem Aufwand verursachen. Assura ist der Ansicht, dass die Leistungsabrechnung an die Krankenversicherer als Monisten und Finanzierer (Tiers payant) oder an die Versicherten (Tiers garant) gerichtet sein sollte, wobei diese die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen zu kontrollieren hätten.
SWICA zeigt sich allerdings offen für Kontrollmöglichkeiten für die Kantone bezüglich Rechnungsstellung, etwa ähnlich wie erfolgreich umgesetzt bei den Verlustscheinen nach Artikel 64a.
Die Mitglieder von curafutura (CSS, Helsana, kpt, sanitas) und eine Minderheit der Mitglieder von santésuisse (u.a. Visana und SWICA), welche zusammen eine Mehrheit der Versicherten vertreten, sprechen sich für eine Verteilung der Kantonsbeiträge via Risikoausgleich aus. Das CSS-Institut beziffert das zusätzliche jährliche Effizienzpotential auf einen hohen zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.
Die Mehrheit der Mitglieder von santésuisse (u.a. Assura, Groupe Mutuel) spricht sich für eine Verteilung der Kantonsbeiträge proportional zu den entstandenen Kosten aus. Eine Mehrheit der Mitglieder von Santésuisse unterstützt die Zuständigkeit der gemeinsamen Einrichtung KVG zur Aufteilung des Kantonsbeitrages an die Krankenversicherer. Eine direkte Abrechnung wird abgelehnt, weil dies zu einem Mehraufwand sowie einer entsprechenden Erhöhung der Verwaltungskosten sowohl bei Kantonen als auch Krankenversicherern führen würde. Jedoch wird die Zuständigkeit der gemeinsamen Einrichtung KVG für die Kontrolle der Daten, die die Versicherer den Kantonen nach Art. 60 Abs. 6 KVG zu übermitteln haben, abgelehnt.
Groupe Mutuel und Assura sprechen sich für eine direkte Überweisung des Kantonsbeitrags an die Krankenversicherer aus und lehnen jegliches Eingreifen der Gemeinsamen Einrichtung KVG im Rahmen dieses Prozesses ab. Eine Abrechnung der einzelnen Versicherer mit den Kantonen direkt erleichtert auch die Prüfung des Wohnsitzes durch den Kanton. Groupe Mutuel befürwortet auch den Aufbau eines Prozesses für den Austausch detaillierter Rechnungsinformationen mit den Kantonen sowie die Implementierung von Kontrollprozessen, welche mit Hilfe von Stichprobenerhebungen angepasst werden.
Curafutura, CSS, Helsana, Santésuisse, der SGV, SWICA und Visana schlagen des Weiteren vor, dass die Datenlieferung an die Gemeinsame Einrichtung statt an die Kantone und den Bund erfolgen solle. Die Lieferung grosser Datenmengen an die Gemeinsame Einrichtung sei etabliert und durch Gesetz und Verordnung eng geführt. Der Aufbau eines weiteren Datenstroms direkt an die Kantone sei nicht notwendig.