Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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Santésuisse, Assura, Groupe Mutuel und der SGV sprechen sich für eine Bemessung des Kantonsbeitrags basierend auf den Brutto- statt den Nettokosten aus, also inklusive Kostenbeteiligung. Der kantonale Finanzierungsanteil müsste entsprechend leicht reduziert werden. Damit werde eine Diskriminierung der hohen Franchisen vermieden. Zudem solle die Kostenbeteiligung nur auf dem prämienfinanzierten Anteil erhoben werden, um deren Anstieg im stationären Bereich zu verhindern.

Die CSS zeigt sich neben der einheitlichen Finanzierung offen für weitere Schritte wie Qualitätsvorgaben, die Umsetzung der Massnahmen im Expertenbericht des Bundesrates sowie als ultima ratio für die Einführung einer Kostenbremse.

Die Assura hält Begleitmassnahmen wie im Expertenbericht zur Kostendämpfung formuliert ebenfalls für wünschenswert.

Auch der SVV erwähnt, dass neben der Finanzierung auch die Tarifierung reformiert werden sollte.

4.1.8 PatientenInnen, BenutzerInnen

Der DVSP befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung, lehnt aber die Vorlage in dieser Form ab. Entscheidend sei eine demokratische Abgeltungs- und Steuerungskompetenz und zu welchen Anteilen die Gesundheitsleistungen finanziert würden. Die Fehlanreize, welche sich aus den unterschiedlichen Tarifen für den ambulanten und stationären Bereich ergeben, würden nicht korrigiert. Die Steuerungsmöglichkeiten im stationären Bereich, etwa Globalbudgets, würden geschwächt, im ambulanten Bereich nicht ergänzt. Die Stärkung der Vertragsspitäler und Zusatzversicherungen wird abgelehnt. Als Minderheitsfinanzierer würden die Kantone die Spitalplanung vernachlässigen, was zu Kostenwachstum und Qualitätseinbussen führen würde. Die Kantone müssten die Rechnungen kontrollieren können. Eine höhere Kostenbeteiligung sei nicht akzeptabel. Ein Einbezug der Langzeitpflege wäre für die koordinierte Versorgung entscheidend, zumindest in der Zukunft. Der Anteil der Steuerfinanzierung sollte erhöht werden. Insgesamt sollte das heutige undemokratische Versicherungssystem überwunden werden. Die Vorlage stärke die Versicherer aber noch zusätzlich. Dadurch könnte die Ungleichbehandlung der Versicherten noch massiv zunehmen.

Die SPO und das FGS unterstützen die Vorlage. Sie sei eine Grundlage für mehr Effizienz und Qualität und zur Vermeidung von Fehlanreizen, fördere die koordinierte Versorgung und mache die Gesundheitskosten generell und die Verlagerung stationär – ambulant im Besonderen sozial verträglicher. Laut SPO müsse die einheitliche Finanzierung allerdings mit weiteren Massnahmen gestützt werden, um den gewünschten Erfolg zu haben. Die SPO fordert namentlich eine überkantonale Planung, eine Förderung der koordinierten Versorgung, eine Senkung der Medikamentenpreise, eine Überprüfung der Qualität und Transparenz bei den Kosten.

AGILE.CH lehnt die Vorlage ab. Die wichtigsten Akteure wie die Versicherten und die Kantone müssten weiterhin mitbestimmen und mitentscheiden können, die demokratische Kontrolle müsse gewährleistet sein. Die Vorlage führe aber vor allem zu einer Stärkung der Privatspitäler und Zusatzversicherungen und zur Schwächung von demokratischen und transparenten Verfahren. Es sei nicht wünschenswert, dass Privatspitäler noch mehr öffentliche Gelder erhielten. Das Gesundheitswesen sei zu komplex, als dass eine Umleitung von Finanzflüssen die negativen Tendenzen umkehren könne. Der Zeitpunkt der Vorlage sei zudem falsch, da Mitte 2019 die Resultate der Evaluation Spitalfinanzierung anstünden. AGILE fordert eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage, eine Mitsprache der Prämienzahlenden und der Kantone bei der Festsetzung von Leistungen und bei Tarifverhandlungen. Die Langzeitpflege sollte in eine einheitliche Finanzierung mit einbezogen werden. Privatspitäler sollen laut AGILE auch in Zukunft maximal 45% aus der OKP erhalten, und die Kosten für einen Systemumbau sollten konkreter ausgewiesen werden.