Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Kantonale Ärztegesellschaften
Die GAeSO unterstützt den Minderheitsantrag und beantragt zusätzlich, dass die vorgesehene Vergütung nicht höher als 30 Prozent sein darf.
Versicherer
Curafutura, Groupe Mutuel und Assura unterstützen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. PatientInnen, BenutzerInnen
AGILE, der DVSP und die IGPZ lehnen die Erhöhung des Finanzierungsanteils der OKP für die Vertragsspitäler ab.
Andere
Die GRAAP lehnt die Erhöhung des Finanzierungsanteils der OKP für die Vertragsspitäler ab.
4.8 Stellungnahmen zu Artikel 51 Absatz 1, zweiter Satz
Kantone
Der Kanton NE vertritt die Ansicht, dass dieser Artikel in einem monistischen Finanzierungssystem, zumindest was den Spitalbereich anbelangt, seinen Sinn verliere. Er betont, dass, wenn die Kantone den Spitälern OKP-Leistungen nicht mehr direkt finanzierten, es schwierig vorzustellen sei, dass sie für ein Spital ein Gesamtbudget festlegten, auch wenn dies für Leistungen von allgemeinem Interesse möglich bleibe.
Versicherer
Curafutura und Assura unterstützen den Vorschlag der SGK-N.
4.9 Stellungnahmen zu Artikel 60
Leistungserbringer
Aus Sicht der KKA und der SMCF sollte die Kostenbeteiligung nur auf dem prämienfinanzierten Anteil in Rechnung gestellt werden.
Andere
Das BFG beantragt, die Kostenbeteiligung weiterhin nur auf dem mit Prämien finanzierten Anteil der Leistungskosten zu erheben und den jeweiligen Kantonsanteil wie bisher in der Spitalfinanzierung auszunehmen.
Stellungnahmen zu Artikel 60 Absatz 1
Kantone
Der Kanton NE vertritt die Ansicht, dass, wenn den Kantonen das Mitspracherecht hinsichtlich der von ihnen auszurichtenden Zahlungen abgesprochen würde, eine Bestimmung vorgesehen werden solle, die es ihnen erlaubt, Kontrollen durchzuführen und gewisse Rechnungen, die ihnen von den Versicherern zugestellt werden, abzulehnen.