Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/34: Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums · 9 Seiten
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ohne dass dies durch eine Volksabstimmung beschlossen werden müsste. Optional könnte man im Gesetz zudem eine Obergrenze bezüglich Anzahl Flugzeuge festlegen.
Die GP lehnt einen Planungsbeschluss ab, wenn darin nicht Typ, Anzahl und Kosten festgelegt werden, und befürwortet eine referendumsfähige Fonds-Vorlage wie bei der versuchten Gripen-Beschaffung.
Die GSoA verlangt von einem Planungsbeschluss, dass darin Typ, Anzahl und Kosten der zu beschaffenden Kampfflugzeuge aufgeführt werden.
4.3 Stellungnahmen zum Inhalt des Planungsbeschlusses Verhältnis von Artikel 1 des Entwurfs des Planungsbeschlusses zu Bundesverfassung und Gesetz
Von verschiedener Seite (FDP, Lilienberg Unternehmerforum, STA) wurde darauf hingewiesen, dass Artikel 1 des Entwurfs des Planungsbeschlusses («Der Luftraum der Schweiz wird mit Kampfflugzeugen und mit Systemen zur bodengestützten Luftverteidigung geschützt.») unnötig und verwirrend sei. Unnötig, weil Artikel 58 der Bundesverfassung und Artikel 1 des Militärgesetzes diesen Gegenstand bereits ausreichend regeln; verwirrend, weil bei einer allfälligen Ablehnung des Planungsbeschlusses in einer Referendumsabstimmung die genannten Bestimmungen in Bundesverfassung und Militärgesetz in Zweifel gezogen werden könnten
– es sei denn, man würde in der Botschaft an die Räte festhalten, dass Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen in jedem Fall Vorrang haben.
Aus Sicht der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee und der Grünen Partei verletzt Artikel 1 die Einheit der Materie, weil es durchaus vorstellbar sei, für die Beschaffung bodengestützter Luftverteidigung, nicht aber neuer Kampfflugzeuge zu sein.
Beschaffung von Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung als Paket oder als zwei separate Projekte?
Der Planungsbeschluss sieht die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums durch die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen und eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite als Paket vor: Das maximale Finanzvolumen von 8 Milliarden Franken bezieht sich auf die Summe beider Projekte; zudem sollen die Evaluation und die Typenwahl gleichzeitig und parallel erfolgen.
Kantone Parteien Verbände RK MZF Vereine für Paket NKF und Bodluv gemäss Entwurf 25 4 (BDP, GLP, SVP, SP)15
für zwei voneinander getrennte Projekte 0 3 (FDP, CVP, GP)2
keine Stellungnahme zu diesem Punkt 1 011
Für Paket Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung
Neben 24 von 25 Stellung nehmenden Kantonen (plus die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr) stimmen BDP, GLP, SVP und SP grundsätzlich zu, die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen und eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite als Paket anzugehen. Die dadurch ermöglichte Gesamtsicht sei aus politischen und technischen Gründen von Vorteil. Diese Position wird von folgenden Verbänden und Vereinen geteilt: Aero-Club, Aerosuisse, AUNS, AWM, Avia, Centre Patronal, economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes, GRPM, LKMD, Lilienberg Unternehmerforum, SOG, SUOV, VSWW und Vereinigung Berner Division.