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Vernehmlassung 2018/38: Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 12 Seiten

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Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung AS

2. Obligationenrecht9

Art. 941a Abs. 3

3 Bei Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation eines Vereins, der zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist, stellt der Registerführer dem Richter den Antrag, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.

3. Strafgesetzbuch10

Art. 305ter Randtitel und Abs. 2

Mangelnde2

Sorgfalt bei Aufgehoben

Finanzgeschäften

9 SR 220

10 SR 311.0