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Vernehmlassung 2018/38: Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung · 12 Seiten
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Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung AS
2. Obligationenrecht9
Art. 941a Abs. 3
3 Bei Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation eines Vereins, der zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist, stellt der Registerführer dem Richter den Antrag, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
3. Strafgesetzbuch10
Art. 305ter Randtitel und Abs. 2
Mangelnde2
Sorgfalt bei Aufgehoben
Finanzgeschäften
9 SR 220
10 SR 311.0