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Vernehmlassung 2018/39: Totalrevision der Rohrleitungsverordnung · 9 Seiten
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746.11 Rohrleitungsanlagen
Anhang (Art. 36)
Änderung anderer Erlasse
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Verordnung vom 4. April 20075 über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen
Titel
Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen
(Rohrleitungssicherheitsverordnung, RLSV)
Art. 7
Die Betreiber von Rohrleitungsanlagen (Betreiber) müssen in einem Betriebsreglement die für die Sicherheit der Rohrleitung und ihres Betriebes notwendigen Einzelheiten nach Artikel 26 der Rohrleitungsverordnung vom ….6 regeln.
2. Störfallverordnung vom 27. Februar 19917
Art. 1 Abs. 2 Bst. f und Abs. 3 Bst. d
2Sie gilt für:
f. Rohrleitungsanlagen nach der Rohrleitungsverordnung vom …8, welche die Kriterien nach Anhang 1.3 erfüllen.
3Die Vollzugsbehörde kann folgende Betriebe, Verkehrswege oder Rohrleitungsanlagen im Einzelfall der Verordnung unterstellen, wenn sie aufgrund ihres Gefahrenpotenzials die Bevölkerung oder die Umwelt schwer schädigen könnten:
d. Rohrleitungsanlagen nach der Rohrleitungsverordnung, welche die Kriterien nach Anhang 1.3 nicht erfüllen.