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Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 2 Seiten

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Anhang 4

Klammerverweis bei der Anhangnummer

Anhang 4 (Art. 23)

Ziff. 15.1 und 15.5

15.1 Fachkenntnisse und Erfahrungen des Gesuchstellers oder einer andern im

Betrieb verantwortlichen Person:

– Fähigkeitszeugnis als Autoelektriker, Automechaniker oder -Monteur und insgesamt 5-jährige Tätigkeit in der Branche oder in einer Reparaturwerkstätte oder Autoelektrowerkstätte oder

– 6-jährige Berufstätigkeit in der Branche

15.5 Bewilligung:

Bewilligung der Eidgenössischen Zollverwaltung als Werkstätte für den Fahrtschreibereinbau.

III

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr