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Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 2 Seiten
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Anhang 4
Klammerverweis bei der Anhangnummer
Anhang 4 (Art. 23)
Ziff. 15.1 und 15.5
15.1 Fachkenntnisse und Erfahrungen des Gesuchstellers oder einer andern im
Betrieb verantwortlichen Person:
– Fähigkeitszeugnis als Autoelektriker, Automechaniker oder -Monteur und insgesamt 5-jährige Tätigkeit in der Branche oder in einer Reparaturwerkstätte oder Autoelektrowerkstätte oder
– 6-jährige Berufstätigkeit in der Branche
15.5 Bewilligung:
Bewilligung der Eidgenössischen Zollverwaltung als Werkstätte für den Fahrtschreibereinbau.
III
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr