Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/43: Neues Bundegesetz über elektronische Medien · 85 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 81Fedlex · Erläuternder Bericht

 Ausdehnung der Verbreitungspflicht (Art. 64 Abs. 2);

 Regelung der Einzelheiten zum Entgelt für die drahtlos-terrestrische Rundfunkverbreitung (Art.

64 Abs. 3);

 Vorschriften zu offenen Schnittstellen (Art. 65 Abs. 2);

 Ausdehnung der Bestimmungen über die Aufbereitung auf gekoppelte Dienste und deren Funkti-

onalität (Art. 66 Abs. 4);

 Möglichkeit der Ausweitung Bekanntmachungspflichten auf Fernmeldedienstanbieterinnen, die

Medienangebote verbreiten (Art. 69);

 Festlegung der Höhe der Abgabe und von Tarifstufen für die Unternehmensabgabe (Art. 78, Art.

87 Abs. 6);

 Festlegung der Periodizität, Fälligkeit und Verjährung der Abgabe (Art. 79 Abs. 3);

 Befreiung von der Haushaltabgabe von weiteren Personen, die Vorrechte, Immunitäten und Er-

leichterungen geniessen (Art. 81 Abs. 1 Bst. b);

 Übertragung der Erhebung der Haushaltabgabe an eine Erhebungsstelle ausserhalb der Bundes-

verwaltung (Art. 83 Abs. 1);

 Festlegung der Daten, welche die Erhebungsstelle beziehen kann (Art. 86 Abs. 5);

 Regelung der Möglichkeit von Gemeinwesen und Unternehmen, sich für die Abgabepflicht zu ei-

ner Gruppen zusammenzuschliessen (Art. 87 Abs. 4);

 Festlegung des Mindestumsatzes für die Abgabepflicht von Unternehmen (Art. 87 Abs. 5);

 Erleichterungen für Unternehmen in der tiefsten Tarifkategorie (Art. 87 Abs. 7);

 Einzelheiten zu Dauer und Umfang der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht bezüglich nicht

linearer Medienangebote (Art. 98 Abs. 2);

 Festlegung der Gebührensätze der Verwaltungsgebühren (Art. 119 Abs. 4).