Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/43: Neues Bundegesetz über elektronische Medien · 85 Seiten
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Ausdehnung der Verbreitungspflicht (Art. 64 Abs. 2);
Regelung der Einzelheiten zum Entgelt für die drahtlos-terrestrische Rundfunkverbreitung (Art.
64 Abs. 3);
Vorschriften zu offenen Schnittstellen (Art. 65 Abs. 2);
Ausdehnung der Bestimmungen über die Aufbereitung auf gekoppelte Dienste und deren Funkti-
onalität (Art. 66 Abs. 4);
Möglichkeit der Ausweitung Bekanntmachungspflichten auf Fernmeldedienstanbieterinnen, die
Medienangebote verbreiten (Art. 69);
Festlegung der Höhe der Abgabe und von Tarifstufen für die Unternehmensabgabe (Art. 78, Art.
87 Abs. 6);
Festlegung der Periodizität, Fälligkeit und Verjährung der Abgabe (Art. 79 Abs. 3);
Befreiung von der Haushaltabgabe von weiteren Personen, die Vorrechte, Immunitäten und Er-
leichterungen geniessen (Art. 81 Abs. 1 Bst. b);
Übertragung der Erhebung der Haushaltabgabe an eine Erhebungsstelle ausserhalb der Bundes-
verwaltung (Art. 83 Abs. 1);
Festlegung der Daten, welche die Erhebungsstelle beziehen kann (Art. 86 Abs. 5);
Regelung der Möglichkeit von Gemeinwesen und Unternehmen, sich für die Abgabepflicht zu ei-
ner Gruppen zusammenzuschliessen (Art. 87 Abs. 4);
Festlegung des Mindestumsatzes für die Abgabepflicht von Unternehmen (Art. 87 Abs. 5);
Erleichterungen für Unternehmen in der tiefsten Tarifkategorie (Art. 87 Abs. 7);
Einzelheiten zu Dauer und Umfang der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht bezüglich nicht
linearer Medienangebote (Art. 98 Abs. 2);
Festlegung der Gebührensätze der Verwaltungsgebühren (Art. 119 Abs. 4).