Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/44: Änderung des Parlamentsgesetzes (Einführung des Verordnungsvetos) · 11 Seiten

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erläuternden Berichte zu den Verordnungen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch bereitgestellt werden.

Die SVP unterstützt die Minderheit III, wonach Vetoanträge ohne Vorberatung durch die entsprechende Kommission direkt im Rat behandelt werden sollen. Sollte die SPK dem nicht nachkommen, so unterstützt die SVP den Vorschlag der Minderheit II.

3.2 SP: Ablehnung der Vorlage

Die SP lehnt die Einführung des Verordnungsvetos ab und unterstützt damit die Minderheit. Sie begründet ihre Haltung mit ähnlichen Argumenten wie die Kantonsregierungen. Für die SP hat sich das bisherige Verfahren bewährt: Die Bundesversammlung kümmert sich um die wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen und der Bundesrat klärt die weniger wichtigen Fragen mittels Verordnung. Die Einführung des Verordnungsvetos würde diese Aufgaben- und Gewaltentrennung beeinträchtigen. Das Parlament verfüge ausserdem bereits heute über genügend Möglichkeiten, um auf Verordnungen Einfluss nehmen zu können. Das Verordnungsveto würde nur das Risiko einer Verzögerung der Inkraftsetzung der Verordnung und des Gesetzes erhöhen.

Sollte die Kommission auf den vorliegenden Vorschlag eintreten, so erachtet die SP das vorgesehene Quorum zur Beantragung des Verordnungsvetos als zu tief. Sie möchte die Schwelle nicht bei einem Drittel der Mitglieder eines Rates festlegen, sondern bei mindestens 40%.

4 Stellungnahmen der gesamtschweizerischen Dachverbände

4.1 Gesamtschweizerische Dachverbände der Städte und Berggebiete: Unterstützung der Vorlage

Der Schweizer Städteverband (SSV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) haben an der Vernehmlassung teilgenommen. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat nach Studium der Unterlagen entschieden, keine Stellungnahme einzureichen.

Der SSV und die SAB unterstützen den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Einführung des Verordnungsvetos. Beiden Verbänden ist es wichtig, dass der gesetzgeberische Wille des Parlamentes in den Verordnungen widergegeben wird. Für die SAB ist dies von besonderer Bedeutung, da viele für die Berggebiete und den ländlichen Raum relevante Themen derzeit auf Verordnungsstufe geregelt werden (beispielsweise die Postversorgung oder die Energiepolitik). Trotz seiner Zustimmung weist der SSV darauf hin, dass ihm der Aufwand für die Einführung eines Instrumentes, das nur in Ausnahmefällen zum Zuge kommen soll, als sehr gross erscheint. Die Erfahrungen des Kantons Solothurn würden aber die präventive Wirkung des Verordnungsvetos bestätigen, weshalb dessen Einführung trotzdem Sinn mache. Diese präventive Wirkung ist auch für die SAB ein wichtiges Argument zur Unterstützung des Verordnungsvetos. Da der SSV wie auch die SAB eine Verzögerung oder eine Blockade der Rechtsetzung unbedingt vermeiden wollen, stimmen sie dem Mehrheitsvorschlag mit den relativ hohen Hürden für ein Verordnungsveto zu.