Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/44: Änderung des Parlamentsgesetzes (Einführung des Verordnungsvetos) · 11 Seiten
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sind für H+ die 15 Tage eine zu hohe Hürde. Die Frist sollte sich nach den Gewohnheiten des Bundesrates richten (Dauer zwischen Publikation des Verordnungsentwurfs und Inkraftsetzung).
Für die FER ist die 15-Tage Frist zu lange. In Anbetracht der heutigen technischen Möglichkeiten sollte diese kürzer sein.
Der SBS schlägt vor, dass für die Zustimmung der Kommission nicht ein Mehrheitsentscheid notwendig sein soll, sondern eine 1/3-Mehrheit ausreicht.
Art. 13a Abs. 1 Bst. bbisPublG: H+ verlangt die Publikation der Verordnungen und der dazugehörigen Erläuterungen auf Deutsch, Französisch und Italienisch.
Als allgemeine Anmerkung weist der SBV darauf hin, dass bei einer allfälligen Einführung des Verordnungsvetos das informelle Konsultationsverfahren zwingend bestehen bleiben muss.
6. Zusammenfassung
Die Vorlage wird von allen Kantonen sowie von einer Partei (SP) abgelehnt. Die Mehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmer (u.a. BDP, CVP, FDP, GLP und SVP) äussert sich hingegen positiv zur Vorlage.
Auf Seiten der Befürworter des Verordnungsvetos wird dessen präventive Wirkung hervorgehoben. Der Bundesrat würde dadurch beim Erlassen von Verordnungen stärker auf den Willen des Gesetzgebers achten müssen, da ansonsten das Veto ergriffen werden könnte. Den Vetobefürwortern ist es wichtig, dass das Instrument nicht zur reinen Blockierungs- oder Obstruktionspolitik verwendet wird. Sie begrüssen deshalb den Einbau von entsprechenden Hürden zur Vetoeinreichung. Über die Höhe dieser Hürden sind sie sich aber nicht einig. Gewisse möchten das notwendige Quorum zur Einreichung des Vetos herabsetzen, für andere ist der aktuelle Vorschlag in Ordnung. Ebenfalls ist für die Einen die 15-Tage-Frist zu kurz, für die Anderen gerade richtig.
Die ablehnende Haltung dem Gesetzesentwurf gegenüber wird damit begründet, dass die Einführung des Verordnungsvetos eine Vermischung der Aufgaben von Parlament und Bundesrat zur Folge hätte und dadurch einen Eingriff in die Gewaltentrennung darstelle. Des Weiteren würde das Parlament bereits heute über die Mittel und Möglichkeiten verfügen, um auf Verordnungen Einfluss nehmen zu können oder es könnte bei der Formulierung der Gesetze den Spielraum für die Verordnungen enger gestalten. Ebenfalls mehrmals angesprochen wird die Verzögerungsproblematik. Diese Verzögerungen seien einerseits für die Kantone problematisch, welche Zeit brauchen, um ein Gesetz umzusetzen, andererseits auch für die Verbände, Organisationen und Firmen, die sich jeweils den neuen Gesetzen und Verordnungen anpassen müssen.
Gegner wie auch Befürworter des Verordnungsvetos fordern die Veröffentlichung der Erläuterungen zur jeweiligen Verordnung in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Die KdK möchte zudem eine Erläuterungspflicht für alle Verordnungen einführen.