Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/45: Revision der Verordnung über die Banken und Sparkassen (BankV) (FinTech-Bewilligung) · 11 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung der Bankenverordnung –FinTech-Bewilligung Ergebnisbericht
Innovations (SFTI), SwissBorg SA (SwissBorg), Switzerlend AG (Lend), Universität Zürich (UZH), Verband schweizerischer Kantonalbanken (VSKB).
Die Kantone Glarus und Obwalden sowie der Schweizer Städteverband und der Schweizerische Arbeitgeberverband haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband verweist auf die Stellungnahme von economiesuisse.
Nachfolgend werden die wesentlichen Bemerkungen angeführt. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Eingaben verwiesen.
3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Übersicht
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von den Kantonen mehrheitlich begrüsst (AG, AI, AR, BL, BS, LU, NE, NW, SG, SO, TG, TI, UR, ZG), wobei einige von ihnen ihre Zustimmung mit Bemerkungen versahen (GE, JU, SH, VD, ZH). AI und AR sind der Meinung, dass die neue Regelung die Rechtssicherheit stärkt. Für ZH ist entscheidend, dass die Anforderungen im Verhältnis zur Geschäftstätigkeit und zum Risiko angemessen sind und nicht weitergehen dürfen als nötig. ZH fordert ausserdem, die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen drei Jahre nach Inkraftsetzung zu prüfen.
Seitens der politischen Parteien stimmen die FDP und die GLP grundsätzlich zu, mit Bemerkungen und Vorbehalten. Die FDP weist darauf hin, dass die Finanzmarktregulierung insgesamt risikobasierter ausgestaltet werden und insbesondere im Bereich der Digitalisierung Innovationen zulassen müsste. Die GLP hält fest, dass die Vorlage derart viele Einschränkungen und Hürden enthält, dass kaum noch von einer Innovationsförderung im FinTech-Bereich die Rede sein kann. Sie fordert das Ausschöpfen der gesetzlichen Spielräume zugunsten einer stärkeren Innovationsförderung. Die SPS begrüsst die Vorlage und vor allem, dass inzwischen der Anwendungsbereich des Konsumkreditgesetzes (KKG) auch auf die Schwarmkreditvermittlung („Crowdlending“) ausgedehnt wurde. Die SVP hält fest, dass sie bereits im Rahmen der Vernehmlassung 2017 im Grundsatz mit der Zielsetzung des Vernehmlassungsentwurfs einverstanden war, kritisiert jedoch, dass mit den vorliegenden Ausführungsbestimmungen die Regulierungsdichte weiter ausgebaut, statt abgebaut wird.
Die Dachverbände der Wirtschaft koppeln ihre Zustimmung im Allgemeinen an Bemerkungen (SGB) und Vorbehalte (SBVg, economiesuisse, SGV). Die SBVg begrüsst die Unterstellung der FinTech-Anbieter unter die Aufsicht der FINMA. Der SGV bedauert, dass die Vorlage ausschliesslich auf die Problematik der Schwarmkreditvermittlung fokussiert ist.
Einige Organisationen der interessierten Kreise unterstützen die Vorlage vollständig (Cashare, FER, IGG) oder mit einigen Bemerkungen (VSPB, CP, SFTA, ICT Switzerland). VSV, CFA, EXPERTsuisse, KFS, SBS, SFS, SFTI, SwissBorg, Lend, VSKB und Uni ZH machen Vorbehalte oder äussern sich skeptisch.
ÄK und esisuisse äussern sich nur zu ganz bestimmten Fragen. Der SVV betont, dass die Gründe für Innovationsförderung im Versicherungsbereich sich nicht grundsätzlich von denjenigen im Bankenbereich unterscheiden, und ist zuversichtlich, dass bei der laufenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)6 auch im Versicherungsrecht die Rahmenbedingungen modernisiert werden.
SPS, SBVg, VSKB und SGB unterstreichen, dass die Querschnittgesetze (Geldwäschereigesetz (GwG)7, Datenschutzgesetz (DSG)8 und namentlich FIDLEG) für alle Marktteilnehmer
6 RS 961.01
7 RS 955.0
8 RS 235.1
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