Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/46: Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben · 11 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben
Inhalt
1 Einleitung .............................................................................................................................. 2 2 Allgemeine Bemerkungen und über den Verordnungsentwurf hinausgehende Forderungen ... 3 2.1 Agenturmodell grundsätzlich.............................................................................................. 3 2.2 Arbeitsbedingungen und Ausbildung des Agenturpersonals ............................................... 3 2.3 Angebot in Agenturen ........................................................................................................ 3 2.4 Weitere Forderungen und Bemerkungen ........................................................................... 4 3 Zu den einzelnen Bestimmungen ........................................................................................... 4 3.1 Art. 33 Abs. 4 / Art. 44 Abs. 1: Erreichbarkeit – Raumkriterium........................................... 4 3.2 Art. 33 Abs. 5bis/ Art. 44 Abs. 1ter: Erreichbarkeit – Dichtekriterium..................................... 5 3.3 Art. 33 Abs. 8 / Art. 44 Abs. 4: Erreichbarkeit – Planungsdialog ......................................... 6 3.4 Art. 33 Abs. 9 / Art. 44 Abs. 5: Erreichbarkeit – elektronische Karte.................................... 7 3.5 Art. 34 Abs. 1: Frist vor der geplanten Schliessung oder Umwandlung ............................... 7 3.6 Art. 34 Abs. 4: PostCom – Schlichtungsverfahren .............................................................. 7 3.7 Art. 34 Abs. 5 Bst. b: Empfehlung PostCom ...................................................................... 8 3.8 Art. 44 Abs. 1bis: Bareinzahlungen an der Wohnadresse .................................................... 8
1 Einleitung
In Anwendung von Art. 3 Abs. 2 Vernehmlassungsgesetz (SR 172.061) hörte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die betroffenen Kreise zum Änderungsentwurf der Postverordnung vom 29. August 2012 (VPG; SR 783.01) an. Die Vernehmlassung wurde am 27. Juni 2018 eröffnet und endete am 31. August 2018.
Das BAKOM erhielt 46 Stellungnahmen (siehe Anhang). Es hat die Stellungnahmen im Originalwortlaut für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht (www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Organisation > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen).
Der Vernehmlassungsentwurf sieht die Schaffung der rechtlichen Grundlagen vor, damit die Erreichbarkeit der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten in Zukunft differenzierter
sichergestellt werden. Insbesondere ist die Erreichbarkeit neu auf Stufe Kanton zu gewährleisten und die Kommunikation zwischen der Schweizerischen Post und Kantonen sowie Gemeinden zu
intensivieren. Die Verordnungsanpassungen sollen dazu beitragen, dass Wirtschaft und Bevölkerung auch in Zukunft mit ausgezeichneten Post- und Zahlungsverkehrsdiensten versorgt werden.
Die Kantone AI, BE, BL, GL, NE, OW, und TG sowie der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und die SVP sind mit dem Vorentwurf vollumfänglich einverstanden. Die SVP äussert sich jedoch kritisch zur Gesamtentwicklung der Post und wird diese auf künftig beobachten.
Die Grünliberalen und die Handelskammer beider Basel (HKBB) lehnen die Vorlage vollumfänglich ab. Die Grünliberalen sehen keine Notwendigkeit für eine Verschärfung der Erreichbarkeitsvorgaben. Vielmehr wäre eine Lockerung der bestehenden Vorgaben zu prüfen, damit sich die Schweizerische Post fit für die Zukunft machen kann. Auch die HKBB befürchtet vor dem Hintergrund des digitalen Wandels langfristig eine Schwächung der Grundversorgung, weil die Vorlage die Nachfrageseite ausblendet und eine Modernisierung des Angebots behindert oder zumindest verzögert.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband verzichtet auf eine Stellungnahme, da die Vorlage die Arbeitgeber nicht direkt betreffe.